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Mit der Verordnung werden Teile der EU-Kunststoffrichtlinie umgesetzt, die bis Sommer 2021 Eingang in die rechtlichen Vorgaben der EU-Mitgliedstaaten gefunden haben muss. Das Umweltministerium hatte eine ambitionierte Umsetzung in verschiedenen Verordnungen und Gesetzesnovellen angekündigt. Der VKU begrüßt die Verordnung als ersten wichtigen Schritt zur Umsetzung der Richtlinie.
Das Verbot der Plastikprodukte erachtet der VKU als richtig und notwendig. Analysen in zahlreichen Städten, die der VKU in einem großen Verbundvorhaben durch das INFA-Institut durchführen ließ, haben ergeben, dass die nun zu verbietenden Produkte etwa 10 Volumenprozent, in Einzelfällen sogar bis zu 20 Volumenprozent des Mülls ausmachen, der auf den Straßen und in den Papierkörben der Kommunen landet. Das Verbot wird also ganz konkret dazu beitragen, Abfall zu vermeiden, die Kommunen sauberer zu halten und die kommunalen Stadtreinigungsbetriebe zu entlasten.
Der nächste wichtige Schritt wird die Umsetzung der Finanzierungsverantwortung der Hersteller für Einwegprodukte aus Plastik sein, die nicht bereits unter das Verbot fallen. Hier setzt sich der VKU für einen umfassenden Ansatz aus, der insbesondere alle Einwegverpackungen auch materialunabhängig adressiert, um Verlagerungseffekte etwa auf Aluminiumverpackungen auszuschließen.
Wie wichtig das Thema Plastikvermeidung ist, macht darüber hinaus ein Entschließungsantrag des Landes Niedersachsen deutlich, der heute auf der Tagesordnung des Bundesrates steht. Angesichts der massiven Umweltverschmutzung durch Plastikmüll möchte das Bundesland ein Exportverbot von Kunststoffabfällen in bestimmte Länder verbieten. Bisher landen zu viele dieser Abfälle vor allem in asiatischen Ländern mit niedrigeren Entsorgungsstandards, was dort zu großen Umweltproblemen führt. Diese Länder dürfen nicht weiter als billige Müllkippe für die hiesigen Plastikabfälle missbraucht werden. Daher unterstützt der VKU den Antrag aus Niedersachsen.