Zunahme an illegal abgelagertem Sperrmüll – ein Ärgernis für alle

Zunahme an illegal abgelagertem Sperrmüll – ein Ärgernis für alle
Zunahme an illegal abgelagertem Sperrmüll – ein Ärgernis für alle

Aktuelle Situation

Aktuell sieht sich die Kommunale Abfallwirtschaft Mainz und Mainz-Bingen AöR (KAW) mit einer Vielzahl an nicht angemeldetem Sperrmüll - insbesondere auch im Innenstadt-Bereich - konfrontiert.


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Ob aus Unwissenheit oder aus Bequemlichkeit, die Ursachen sind vielfältig. Das hat nicht nur ein unschönes Stadtbild zur Folge, sondern es verzögert sich auch die Abfuhr der ordnungsgemäß angemeldeten sperrigen Abfälle, da die Fahrzeuge zudem mit der Entsorgung der illegal abgestellten Abfälle beschäftigt sind.

Bürgerinnen und Bürger müssen aktuell rund zwei Wochen auf einen Sperrmülltermin warten. Die KAW bittet grundsätzlich, Sperrmüll rechtzeitig entweder telefonisch über die 06131 - 12 34 34 oder online auf sperrmuell-mainz.de anzumelden. Dies ist vier Mal im Jahr kostenfrei möglich. Erst am Vorabend bzw. spätestens bis 6.00 Uhr am Abholtermin darf der Sperrmüll an die Straße gestellt werden. Weiterhin ist bei der Bereitstellung darauf zu achten, dass genügend Fläche auf den Gehwegen und Radwegen freigehalten wird, um deren gefahrlose Nutzung, z. B. durch Schulkinder, zu ermöglichen.

Was macht die Stadt gegen illegale Ablagerungen?

Gerade nach den Wochenenden erreicht eine Vielzahl an Meldungen über illegale Müllablagerungen den Mainzer Umweltladen. Dann startet die Ermittlungskette: Das Umweltladen-Team leitet die Meldung unverzüglich an die zuständigen Ämter bzw. an die städtischen Mitarbeitenden weiter. Das sind unter anderem die Umweltstreife, der Feldschutz und die Untere Abfallbehörde. Dann beginnt die Suche nach den Personen, die sich falsch verhalten haben - die Erfolgsquote liegt dabei im Übrigen sehr hoch.

Anschließend werden nicht nur in der Stadt, sondern auch mitten im Feld die Abfälle abgeholt. Erst wenn der Umweltladen eine Rückmeldung zur Abholung erhält, gilt der Fall als erfolgreich abgeschlossen. Zu dem Bußgeld bzw. den Strafen kommen auf die verursachenden Personen natürlich auch die Abhol- und Beseitigungskosten zu.

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