Klimschutzprogramm: Bundesrat will mehr Beteiligung

Klimaschutz und Energie — Unterrichtung — hib 726/2023

Mit Blick auf den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (20/8290), fordert der Bundesrat eine stärkere Beteiligung bei der bei der Festlegung der Jahresemissionsmengen der einzelnen Sektoren.


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Klimaschutz und Energie — Unterrichtung — hib 726/2023

Mit Blick auf den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (20/8290), fordert der Bundesrat eine stärkere Beteiligung bei der bei der Festlegung der Jahresemissionsmengen der einzelnen Sektoren.


Aufgrund der erheblichen Auswirkungen sektorbezogener Jahresemissionsgesamtmengen auf die Verwaltung und Haushalte der Länder, so die Begründung, sei die Beteiligung des Bundesrates an der Festlegung der Jahresemissionsmengen der einzelnen Sektoren sicherzustellen. Das geht aus der als Unterrichtung der Bundesregierung (20/8670) vorliegenden Stellungsnahme der Länderkammer hervor. Demnach fordert der Bundesrat die Bundesregierung zudem auf, sicherzustellen, dass eine Abkehr von den Sektorzielen den politischen Handlungsdruck für wirksame Klimaschutzmaßnahmen insbesondere in Sektoren, die ihre sektorspezifische Jahresemissionsmengen überschreiten, nicht reduziert. Die Erreichung der deutschen Klimaziele in einzelnen Sektoren dürfe nicht unnötig verzögert werden. Soweit bei Überschreitung der festgelegten Jahresemissionsmengen in einem Sektor zunächst ein Ausgleich in einem anderen Sektor gesucht werde, drohe die Manifestation entsprechender Pfadabhängigkeiten. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung in diesem Zuge auf, die Auswirkungen der Abkehr von den Sektorzielen regelmäßig (mindestens alle zwei Jahre) zu evaluieren.

In ihrer Gegenäußerung stimmt die Bundesregierung einer stärkeren Beteiligung des Bundesrats nicht zu. Die anderen Einlassungen des Bundesrates nimmt sie zur Kenntnis.

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