Obergrenze der EU-Friedensfazilität bei 17 Milliarden Euro

Die finanzielle Obergrenze der Europäischen Friedensfazilität beträgt für den Zeitraum 2021 bis 2027 insgesamt rund 17 Milliarden Euro in laufenden Preisen. Das geht aus der Antwort (29/15076) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14734) der Gruppe BSW hervor.


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Mit der Einrichtung der Europäischen Friedensfazilität habe die Europäische Union ein umfassendes Finanzierungsinstrument für internationales Krisenmanagement geschaffen, führt die Bundesregierung aus. Sie sei unter anderem das maßgebliche Instrument der EU zur Finanzierung der militärischen Unterstützung der Ukraine und ihrer Streitkräfte in der Abwehr des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieges.

Die ursprünglich beschlossene Obergrenze sei angesichts der besonderen Dynamik der Unterstützung der Ukraine aufgrund der gebotenen Dringlichkeit mehrfach substantiell erhöht worden. Die weitere Bedarfsentwicklung werde kontinuierlich überprüft, über eine Erhöhung der finanziellen Obergrenze entschieden die EU-Mitgliedstaaten.

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