Ansiedlung von Aquakulturunternehmen soll leichter werden

Genehmigungsleitfäden für Investoren veröffentlicht

Das Umwelt- und Fischereiministerium hat zwei neue Genehmigungsleitfäden für die Ansiedlung oder Erweiterung von Unternehmen der Aquakultur veröffentlicht. Für potentielle Investoren sind die Anforderungen aus allen relevanten Rechtsbereichen für Vorhaben im Binnenland oder an der Ostseeküste übersichtlich aufbereitet.


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Ferner enthalten die Leitfäden Checklisten für die erforderlichen Antragsunterlagen, Hinweise zu Ansprechpartnern und Fördermöglichkeiten sowie weiterführende Tipps.

"Wir wollen die Entwicklung einer nachhaltigen Aquakultur im Land unterstützen", sagte Schleswig-Holsteins Staatssekretärin Silke Schneider heute (13. Februar 2015) in Kiel. Dafür habe das Ministerium in einer breiten Diskussion mit allen Beteiligten eine Landesstrategie erarbeitet. Ein Aspekt dabei war es, das Genehmigungsverfahren im Land einheitlicher und transparenter zu gestalten. Dazu sei der Genehmigungsleitfaden ein erster Schritt, sagte Schneider. Geplant sei es zudem, in einem zweiten Schritt interessierten Investoren einen "Genehmigungslotsen" zur Seite zu stellen. Dies werde frühestens in der zweiten Jahreshälfte mit Praxiseinführung der neuen Förderperiode des Europäischen Meeres- und Fischereifonds möglich sein.

Hintergrund:

Im Auftrag der EU hat Deutschland, wie auch die anderen Mitgliedsstaaten, im Jahr 2014 einen sog. "Nationalen Strategieplan Aquakultur" aufgestellt, der die Entwicklungsmöglichkeiten des Sektors beschreibt und Ziele bis 2020 formuliert (zu finden unter www.portal-fischerei.de). Um spezieller auf die Bedingungen im Land einzugehen, vor allem aber im Interesse eines transparenten Diskussionsprozesses mit Befürwortern und Kritikern der Aquakultur, hatte das Umweltministerium parallel dazu eine eigene Landesstrategie abgestimmt und veröffentlicht. Diese Strategie setzt sich intensiv mit den Anforderungen an eine zeitgemäße und konsequent nachhaltige Wirtschaftsweise in der Aquakultur auseinander und formuliert auf dieser Basis für Schleswig-Holstein drei maßgebliche Entwicklungsziele: Erhaltung der klassischen Karpfen - Teichwirtschaften in ihrer Doppelfunktion für Fischwirtschaft und Naturschutz, Ansiedlung neuer moderner Unternehmen im Binnenland (Nutzung der Teilkreislauf- oder Kreislauftechnologie) und weitere Erkundung der Möglichkeiten einer nährstoffneutralen Aquakultur an der Ostseeküste, gegebenenfalls unter Errichtung einer entsprechenden Erprobungsanlage. Ferner sollen potentielle Investoren bei den komplizierten Genehmigungsverfahren stärker unterstützt werden. Dafür wurde nun mit den beiden neuen Leidfäden ein erster Schritt getan.

Deutschland importiert einen Großteil der hierzulande verzehrten Fische und Meeresfrüchte; der aktuelle Importanteil liegt bei ca. 89 Prozent. Damit ist, anders als etwa bei Geflügel- und Schweinefleisch, der Selbstversorgungsgrad sehr gering. Gleichzeitig haben die Strategieprozesse aufgezeigt, dass es durchaus ungenutzte Potentiale für mehr Aquakulturerzeugung gibt, gerade auch in Schleswig-Holstein.

Aufgrund der anspruchsvollen Umweltgesetzgebung in der EU bestehen hierzulande sehr hohe Genehmigungshürden für neue Aquakulturstandorte, die deutlich über den Anforderungen in außereuropäischen Ländern liegen. Dies erschwert zunächst die Entwicklung des Sektors, kann und sollte aber zugleich auch als Chance gesehen werden, ökologisch besonders nachhaltige Produkte zu erzeugen. Diese Entwicklung möchte Schleswig-Holstein aktiv unterstützen und einen Beitrag dazu leisten, mehr hochwertige heimische Aquakulturerzeugnisse in den regionalen Handel zu bringen.

Die "Strategie zur Entwicklung einer nachhaltigen Aquakultur in Schleswig-Holstein" sowie die neuen Genehmigungsleitfäden für Vorhaben im Binnenland und an der Ostseeküste finden Sie unter:

http://www.schleswig-holstein.de/UmweltLandwirtschaft/DE/LandFischRaum/

Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume direkter Link zum Artikel