Bebauungsplan für Hafen Norden-Norddeich unwirksam
Bebauungsplan der Stadt Norden
Mit Urteilen vom 10. März 2015 in den Sachen 1 KN 42/13 (A. Reederei ./. Stadt Norden) und 1 KN 53/13 (N. GmbH & Co KG ./. Stadt Norden) hat der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht den im März 2012 beschlossenen Bebauungsplan der Stadt Norden Nr. 92 „Hafen" für unwirksam erklärt. Mit diesem wollte die Stadt im Westteil des Hafens Norddeich im Wesentlichen eine touristische Nutzung etablieren.
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