EG-Wasserrahmenrichtlinie

Umsetzungspläne der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Hessen jetzt in der Offenlegung

„Wie schon in der Vergangenheit erhalten die Bürgerinnen und Bürger in Hessen die Möglichkeit in die Entwürfe von Bewirtschaftungsplan und dem Maßnahmenprogramm Einsicht zu erhalten. So werden sie aktiv über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie informiert und können sich einbringen“, erklärte Umweltministerin Priska Hinz heute zum Beginn der Offenlegung.


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„Neben dem Wald sind es gerade die vielen verschiedenen Gewässer in Hessen, die den Menschen einer Region besonders am Herzen liegen und die Lebensqualität spürbar erhöhen. Saubere und gesunde Gewässer sichern den Erhalt der biologischen Artenvielfalt auch außerhalb des Wassers“.

Das durch EG-Wasserrahmenrichtlinie und Wasserhaushaltsgesetz vorgegebene Anhörungsverfahren gibt der Öffentlichkeit für ein halbes Jahr Gelegenheit, die offen gelegten Papiere einzusehen und dazu eine Stellungnahme abzugeben. Die Offenlegung der Entwürfe von Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm ist der dritte und umfangreichste Baustein im Beteiligungsverfahren zur zweiten Bewirtschaftungsplanperiode. Mit den drei im November durchgeführten Wasserforen wurde die Öffentlichkeit bereits auf das Beteiligungsverfahren eingestimmt. Das Umweltministerium wird die Beteiligung vom 22. Dezember 2014 bis 22. Juni 2015 durchführen. „Ich wünsche mir eine rege Beteiligung und konstruktive Beiträge der Fachverbände und der interessierten Öffentlichkeit“ betonte Umweltministerin Hinz.

Die Unterlagen können im Hessischen Umweltministerium und den drei Regierungspräsidien an den Standorten Darmstadt, Frankfurt, Wiesbaden, Gießen, Bad Hersfeld und Kassel eingesehen werden. Als zusätzliches Angebot können interessierte Bürgerinnen und Bürger die Dokumente aber auch im Internet einsehen und Herunterladen. Sie sind zu finden sie im Webauftritt der hessischen Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie unter www.flussgebiete.hessen.de unter der Rubrik „Offenlegung Maßnahmenprogramm und Bewirtschaftungsplan“. An gleicher Stelle stellt das Umweltministerium auch die Möglichkeit einer digitalen Stellungnahme bereit.

Spätestens zum 22. Juni 2015 können Interessierte gegenüber dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Referat III 1, Mainzer Straße 80, 65189 Wiesbaden, schriftlich Stellung genommen haben.

Im weiteren Verfahren werden dann Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm unter Einbeziehung der eingegangenen Stellungnahmen überarbeitet, damit sie Ende 2015 abschließend festgestellt und veröffentlicht werden können. Beide Papiere dienen dazu, dass der durch die Wasserrahmenrichtlinie vorgegebene gute Zustand in hessischen Gewässern erreicht wird.

Hessische Landesregierung