Entwässerung im Essener Süden

Konstruktive Gespräche mit Bezirksregierung

Sehr konstruktiv und lösungsorientiert waren die Gespräche mit der Bezirksregierung, die Baudezernentin Simone Raskob und andere Fachleute aus der Stadtverwaltung in dieser Woche in Sachen Entwässerung im Essener Süden geführt haben. "Vor diesem Hintergrund gehen wir davon aus, dass sich Lösungen darstellen lassen", erklärte die Beigeordnete nach dem Gespräch.


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Der Entwurf einer neuen Ordnungsverfügung der Bezirksregierung insbesondere zur Einleitung von Abwasser in den Rellinghauser Mühlenbach sieht schärfere Anforderungen vor, die die Entwicklung von größeren Bauvorhaben erschwert. Es geht um die Frage der entwässerungstechnischen Erschließung: Bauvorhaben im Geltungsbereich neuer Bebauungspläne dürfen erst angeschlossen werden, wenn der Sammler im St. Annental in Betrieb genommen sein wird. Im Übrigen dürfen aus dem derzeit schon angeschlossenen Entwässerungsgebiet keine Stoffe eingeleitet werden, die den Gewässerzustand über das zurzeit unvermeidbare Maß hinaus negativ beeinflussen.

Bauvorhaben im Gebiet neuer Bebauungspläne können daher erst "ans Netz" gehen, wenn der Kanalbau fertiggestellt ist. Dies wird Ende 2017/Anfang 2018 sein. Dieses Vorgehen ist mit der Bezirksregierung schon im Sommer 2013 abgestimmt worden, sodass die Planungsverwaltung sich darauf eingerichtet hat. Vorhaben im Bereich neuer Bebauungspläne können ab Jahresbeginn 2017 genehmigt werden.

Ob es bei den zurzeit bekannten vier größeren Bauvorhaben in Essen-Rüttenscheid, die sich auf bestehendes Planungsrecht stützen, zu einer Verschlechterung des Gewässerzustands käme, wurde mit der Bezirksregierung erörtert und wird beiderseits nochmals technisch geprüft. Auch über eine Bagatellgrenze für Einzelvorhaben wird die Bezirksregierung auf Wunsch der Stadt nachdenken.

Die Stadt musste die Bauvoranfrage eines Investors für ein größeres Bauvorhaben in Essen-Rüttenscheid jüngst ablehnen, weil sowohl eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht befürwortet wurde als auch die entwässerungstechnische Erschließung nicht gesichert ist. Aus städtischer Sicht kommt hier aber ein Schadenersatzanspruch nicht in Betracht. "Dass der Investor abgesprungen ist, bedauern wir zutiefst und hoffen, dass wir gemeinsam mit der Bezirksregierung zu einer schnellen Lösung kommen, damit die städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich auch weiterhin möglich bleibt."

Zum Hintergrund:

Die Entwässerungssituation im Einzugsbereich des Rellinghauser Mühlenbachs entspricht nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Die erforderlichen Maßnahmen zur Sanierung der Einleitungen in den Rellinghauser Mühlenbach sind im Abwasserbeseitigungskonzept 2014 der Stadt Essen enthalten, das im Mai 2014 vom Rat der Stadt Essen beschlossen wurde.

Schwerpunkt der Maßnahme ist ein neuer Kanal auf circa. 1,4 km Länge mit einem Innendurchmesser von bis zu 3,60 Meter. Bauherr ist die Stadtwerke Essen AG, die für die operative Umsetzung der Abwasserbeseitigung seit 1.1.1998 zuständig ist. Gemäß Abwasserbeseitigungskonzept ist für den Kanal ein Baubeginn in 2014 vorgesehen. Mit den Rodungsarbeiten wurde begonnen und der eigentliche Kanalbau beginnt Anfang 2015 mit einer 3-jährigen Bauzeit.

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