Flurbereinigungsverfahren Hamm-Ahse

Flurbereinigungsverfahren Hamm-Ahse
Flurbereinigungsverfahren Hamm-Ahse

Naturnahe Entwicklung der Bördebäche weiter im Fokus

Das Flurbereinigungsverfahren Hamm-Ahse ist mit der Übergabe der bestandskräftigen Schlussfeststellung an Ulrich Rogge, den Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft, offiziell abgeschlossen. Die Renaturierung der Ahse und anderer Bördebäche wird nunmehr im Verfahren Bördebäche Soest/Hamm fortgeführt.


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Vertreter der Bezirksregierung Arnsberg als Flurbereinigungsbehörde und des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft blickten jetzt noch einmal abschließend auf die Ergebnisse und den Ablauf des ländlichen Bodenordnungsverfahrens zurück. Das Verfahren Hamm-Ahse war auf Antrag der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt Hamm am 5. April 2002 eingeleitet worden. Ziel war es, die Uferflächen entlang der Ahse und des Salzbaches in das Eigentum der Stadt Hamm zu überführen und naturnah zu entwickeln. Den Gewässern sollte somit mehr Raum gegeben werden.

Ralf Helle, Hauptdezernent bei der Bezirksregierung: "Zur Umsetzung dieser Entwicklungsziele waren ein umfangreicher Grunderwerb und Flächentausch erforderlich. Gleichzeitig waren die Interessen der örtlichen Landwirtschaft zu beachten. Dies gelingt am besten im Rahmen eines Bodenordnungsverfahrens nach dem Flurbereinigungsgesetz."

Mehr als 33 Hektar an Ahse und Salzbach konnten so zur Verfügung gestellt werden. Weitere drei Hektar an der Rosenaue im Kreis Soest wurden im Vorgriff auf das Folgeprojekt Bördebäche Soest/Hamm erworben, bevor dieses neue Verfahren 2011 eingeleitet werden konnte.

"Die Verfahrensziele und die kooperative Vorgehensweise bei der geplanten Bereitstellung von Uferstreifen und Auenbereichen entlang der Bördebäche sind nahezu deckungsgleich", so Andreas Barden, zuständiger Planungsdezernent, über die Gemeinsamkeiten der Verfahren im nördlichen Kreisgebiet Soests und auf Gebiet der Stadt Hamm.

Im Konsens mit der Teilnehmergemeinschaft

Grundsätzlich gilt: "Es geht nur miteinander und nicht gegen die Interessen der Flächeneigentümer und Bewirtschafter", betont auch Stefan Rüter, der sowohl im abgeschlossenen Verfahren Hamm-Ahse als auch jetzt im neuen Verfahren Bördebäche Soest/Hamm ein Amt im Vorstand der Teilnehmergemeinschaft bekleidet. Der Vorstand ist das Bindeglied zwischen den Teilnehmern und der Flurbereinigungsbehörde.

Den Orientierungsrahmen für die naturnahe Entwicklung der Gewässer gibt die Europäische Wasserrahmenrichtlinie vor. Bis 2027 müssen die Gewässer in der Europäischen Union in einen guten ökologischen Zustand versetzt sein - eine Herausforderung, die nur in Zusammenhang mit einer begleitenden Bodenordnung zu stemmen sein wird.

Flurbereinigungsverfahren Hamm-Ahse - Anhang 1
Bezirksregierung Arnsberg direkter Link zum Artikel