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§ 61 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz verpflichtet die Betreiber von Abwasseranlagen, diese daraufhin zu überwachen, dass sie ordnungsgemäß betrieben und unterhalten werden (Selbstüberwachung). Die Überwachung dieser vorgenannten Anforderungen wird durch die Thüringer Verordnung über die Eigenkontrolle von Abwasseranlagen (ThürAbwEKVO) vom 23. August 2004 (GVBl. S. 721), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 2. August 2014 (GVBl. S. 568), konkretisiert. Hiernach besteht die Verpflichtung zur Eigenkontrolle von Abwasseranlagen und Abwassereinleitungen sowie zur jährlichen Vorlage eines Eigenkontrollberichts bei der Wasserbehörde.
Die ThürAbwEKVO richtet sich sowohl an die Aufgabenträger der öffentlichen Abwasserbeseitigung (Betreiber öffentlicher Abwasseranlagen) als auch an die Betreiber privater/gewerblicher/industrieller Abwasseranlagen.
Stichtag: 31. März 2015
Die Betreiber von Abwasseranlagen, die der pflichtmäßigen Abwassereigenkontrolle nicht nachkommen und für das Jahr 2014 bis zum 31. März 2015 keine oder keine vollständige Berichterstattung an die zuständige Wasserbehörde leisten, begehen gemäß § 9 ThürAbwEKVO eine Ordnungswidrigkeit nach § 128 Abs. 1 Nr. 20 Thüringer Wassergesetz, wobei diese mit einer Geldbuße bis fünfzigtausend Euro geahndet werden kann. Um eine Ordnungswidrigkeit nach § 9 ThürAbwEKVO und die daraus folgenden ordnungsrechtlichen Konsequenzen zu vermeiden, werden die Betreiber von Abwasseranlagen erinnert, der geforderten Eigenkontroll- und Berichterstattungspflicht umfassend und fristgerecht nachzukommen.
Für die Betreiber von Abwasseranlagen hat das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) Informationsbriefe und Musterformulare zur Abwassereigenkontrollberichterstattung hier zum Download bereitgestellt. Die aktuellen Musterformulare sind zur Anwendung vorgeschrieben.
Die Informationsbriefe und Musterformulare liegen auch bei der für die Stadt Weimar zuständigen Unteren Wasserbehörde vor und sind auf Anfrage dort erhältlich (Schwanseestraße 17, Haus I, Zi. 27). Die Untere Wasserbehörde erreichen Sie unter Tel: 03643 762-924.