Information für Betreiber von Abwasseranlagen

Information für Betreiber von Abwasseranlagen zur Durchführung der Abwasser­eigen­kontrolle sowie zur Berichterstattung für das Berichtsjahr 2014 nach der Thüringer Abwasser­eigen­kontroll­verordnung:

Diese Bekanntmachung gilt nicht für Betreiber von Kleinkläranlagen mit einem Abwasser­anfall von ≤ 8 m³/d häuslichem Abwasser, sondern nur für öffentliche Kläranlagen, private Kläranlagen mit einem Abwasseranfall > 8 m³/d und Abwasseranlagen für gewerbliches Abwasser, welches Regelungen nach einem Anhang zur Abwasserverordnung unterliegt.


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§ 61 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz verpflichtet die Betreiber von Abwasseranlagen, diese daraufhin zu überwachen, dass sie ordnungsgemäß betrieben und unterhalten werden (Selbst­überwachung). Die Überwachung dieser vorgenannten Anforderungen wird durch die Thüringer Verordnung über die Eigen­kontrolle von Abwasseranlagen (ThürAbwEKVO) vom 23. August 2004 (GVBl. S. 721), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 2. August 2014 (GVBl. S. 568), konkretisiert. Hiernach besteht die Verpflichtung zur Eigenkontrolle von Abwasseranlagen und Abwassereinleitungen sowie zur jährlichen Vorlage eines Eigenkontrollberichts bei der Wasser­behörde.

Die ThürAbwEKVO richtet sich sowohl an die Aufgabenträger der öffentlichen Abwasserbeseitigung (Betreiber öffentlicher Abwasseranlagen) als auch an die Betreiber privater/gewerblicher/industrieller Abwasseranlagen.

Stichtag: 31. März 2015

Die Betreiber von Abwasseranlagen, die der pflichtmäßigen Abwassereigenkontrolle nicht nach­kommen und für das Jahr 2014 bis zum 31. März 2015 keine oder keine vollständige Bericht­erstattung an die zuständige Wasserbehörde leisten, begehen gemäß § 9 ThürAbwEKVO eine Ordnungswidrigkeit nach § 128 Abs. 1 Nr. 20 Thüringer Wassergesetz, wobei diese mit einer Geldbuße bis fünfzig­tausend Euro geahndet werden kann. Um eine Ordnungswidrigkeit nach § 9 ThürAbwEKVO und die daraus folgenden ordnungs­rechtlichen Konsequenzen zu vermeiden, werden die Betreiber von Abwasseranlagen erinnert, der geforderten Eigenkontroll- und Bericht­erstattungs­pflicht umfassend und fristgerecht nachzukommen.

Für die Betreiber von Abwasseranlagen hat das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Natur­schutz (TMUEN) Informationsbriefe und Musterformulare zur Abwasser­eigen­kontroll­bericht­erstattung hier zum Download bereitgestellt. Die aktuellen Musterformulare sind zur Anwendung vorgeschrieben.

Die Informationsbriefe und Musterformulare liegen auch bei der für die Stadt Weimar zuständigen Unteren Wasserbehörde vor und sind auf Anfrage dort erhältlich (Schwanseestraße 17, Haus I, Zi. 27). Die Untere Wasserbehörde erreichen Sie unter Tel: 03643 762-924.

Stadtverwaltung Weimar direkter Link zum Artikel