Informationen zum Thema „Bauen in Überschwemmungsgebieten“
Hilfestellung für Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Planer und kommunale Gremien
Durch das baden-württembergische Wassergesetz werden seit dem 22.12.2013 Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist (sog. HQ100-Gebiete) als Überschwemmungsgebiete festgesetzt. Dies schränkt die Bebaubarkeit der betroffenen Flächen ein. Die Neuregelung hat in der Praxis viele Fragen aufgeworfen.
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