Informationen zum Thema „Bauen in Überschwemmungsgebieten“

Hilfestellung für Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Planer und kommunale Gremien

Durch das baden-württembergische Wassergesetz werden seit dem 22.12.2013 Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist (sog. HQ100-Gebiete) als Überschwemmungsgebiete festgesetzt. Dies schränkt die Bebaubarkeit der betroffenen Flächen ein. Die Neuregelung hat in der Praxis viele Fragen aufgeworfen.


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Die Regierungspräsidien in Baden-Württemberg haben nun wichtige Fragen und Antworten zum Thema „Bauen und Planen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten“ erarbeitet und diese als Information und Hilfestellung sowohl für Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die Kommunen, Planer und kommunalen Gremien ins Netz gestellt. Die Fragen und Antworten können unter

http://www.rp-stuttgart.de/servlet/PB/menu/1398093/index.html 

eingesehen und heruntergeladen werden (sie sind auch diesem Artikel angefügt). Sie bilden den aktuellen Diskussionsstand ab, erheben aber keinen Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit.

Für den Hohenlohekreis sind die Hochwassergefahrenkarten noch nicht abschließend bearbeitet. Während der Erstellung der Karten überprüfen die Kommunen und der Landkreis die Entwürfe des Regierungspräsidiums (sog. Plausibilisierung) und bringen so ihre Erfahrungen und Ortskenntnisse ein. Nach der Fertigstellung liegen die Karten bei den Gemeinden und den unteren Wasserbehörden aus und stehen im Internet bereit.

Der jeweilige Bearbeitungsstand der Karten dient aber bereits jetzt als fachliche Grundlage für die Beurteilung eines Bauvorhabens in einem Überschwemmungsgebiet. Bei konkreten Fragen im Einzelfall kann man sich an den Fachdienst Wasserwirtschaft und Bodenschutz des Landratsamts Hohenlohekreis, Telefon 07940 18-254 oder per E-Mail an wasserwirtschaft@hohenlohekreis.de wenden.

Landratsamt Hohenlohekreis direkter Link zum Artikel