Initiative für saubere Flüsse

Maßnahmenprogramm Bezirksregierung: Bürger können sich online beteiligen

Der Schutz der Gewässer als Lebensraum für Pflanzen und Tiere und als Trinkwasserressource ist ein wichtiges Thema der europäischen sowie der nordrhein-westfälischen Umweltpolitik. Mit der EG-Wasserrahmenrichtlinie haben sich alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, bis 2027 die Fließgewässer in einen ökologisch und chemisch guten Zustand und das Grundwasser in einen chemisch und mengenmäßig guten Zustand zu bringen.


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Hierzu werden für die einzelnen Flussgebiete - im Kreisgebiet sind das Niers, Nette, Schwalm und jeweils deren Hauptnebengewässer - sowie für das Grundwasser so genannte Bewirtschaftungspläne aufgestellt.

In diesen Bewirtschaftungsplänen werden Maßnahmen an den Fließgewässern und für das Grundwasser aufgeführt, die geeignet sind, Verbesserungen hinsichtlich des ökologischen und chemischen Zustandes zu erreichen. Dies können zum Beispiel Gewässerrenaturierungen, Maßnahmen zur Verbesserung der Einleitungsstellen in die Fließgewässer oder auch Maßnahmen im landwirtschaftlichen Bereich sein. Die Programme, die Träger der Maßnahmen sowie die geplante Umsetzung sind für den Bewirtschaftungszeitraum 2016–2021 im Entwurf des Bewirtschaftungsplans dargestellt, der Ende 2014 von der Bezirksregierung Düsseldorf bekannt gemacht wurde.

Auf der Homepage des Kreises Viersen führt ein Link zu dem Entwurf des Bewirtschaftungsplans. Darüber haben Nutzer bis zum 22. Juni 2015 die Möglichkeit, online Stellungnahmen, Anregungen, Ergänzungen oder Änderungswünsche einzugeben.

www.kreis-viersen.de/bewirtschaftungsplan

Kreis Viersen direkter Link zum Artikel