Länder wollen Frackingregeln weiter verschärfen

Der Bundesrat setzt sich für weitere Verschärfungen beim Fracking ein

In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung spricht er sich dafür aus, das wasserrechtliche Verbot des Frackings in bestimmten Gebieten unabhängig von der Tiefe des Einsatzes zu verankern.


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Zudem sollen entsprechende Vorhaben ergänzend zu den im Wasserrecht vorgesehenen Regelungen auch im Bergrecht verboten werden. Frackingmaßnahmen in Vorranggebieten für die Trinkwassergewinnung und Einzugsgebieten von Mineralwasservorkommen müssten bundesrechtlich ausgeschlossen werden.

Fracking-Pläne der Bundesregierung

Die Pläne der Bundesregierung zum Fracking ergeben sich aus zwei Gesetzentwürfen und einer Verordnung. Es handelt sich um einen Gesetzentwurf zur Regelung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften (BR-Drucksache 143/15), einen Entwurf zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung (BR-Drucksache 142/15) und eine - in einer späteren Bundesratssitzung zu beratende - Verordnung zur Einführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen (BR-Drucksache 144/15).

Wissenschaftliche Begleitung

Der Gesetzentwurf in Drucksache 143/15 dient vor allem dem Schutz des Grundwassers und der Trinkwasserversorgung. Er sieht vor, dass das Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein – sogenannte unkonventionelle Lagerstätten – zunächst lediglich zu Erprobungs- und Forschungszwecken zulässig sein soll. Eine unabhängige Expertenkommission soll diese Maßnahmen wissenschaftlich begleiten und auswerten sowie ab Mitte 2018 jährliche Erfahrungsberichte erstellen. Stuft die Expertenkommission den beantragten Einsatz der Fracking-Technologie in der jeweiligen geologischen Formation als grundsätzlich unbedenklich ein, kann die zuständige Behörde im Einzelfall auch Erlaubnisse für kommerzielles Fracking erteilen.

In Naturschutzgebieten und Nationalparks ist Fracking grundsätzlich verboten. Absolute Verbote bestehen zum Beispiel auch für Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebiete sowie Einzugsgebiete von Talsperren und natürlichen Seen, die der Entnahme von Wasser für die öffentliche Wasserversorgung dienen. Erlaubt bleibt das seit Jahrzehnten in Deutschland eingesetzte konventionelle Fracking in sehr tiefen Gesteinsschichten. In jedem Fall soll jedoch nur Frack-Flüssigkeit verwendet werden dürfen, die nicht oder nur schwach wassergefährdend ist.

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