Neubaugebiet Seitenpfaden

Ergänzende Wasserrechtsentscheidung des Landratsamtes

Das Landratsamt Ortenaukreis hat aufgrund der mit dem Bau des Regenrückhaltebeckens im Offenburger Neubaugebiet „Seitenpfaden“ einsetzenden öffentlichen Diskussion seine wasserrechtliche Entscheidung vom 21. Juli 2014 nochmals geprüft und ergänzt.


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„Anwohner hatten die Besorgnis, dass sich in dieser Anlage Schmutzwasser sammeln würde und sie Geruchsbelästigungen ausgesetzt sein könnten“, informiert Dr. Nikolas Stoermer, zuständiger Dezernent beim Landratsamt Ortenaukreis. „Diese Sorge können wir den Anliegern nehmen. Die erneute Überprüfung hat bestätigt, dass das Regenüberlaufbecken in der Ortenberger Straße auch für die neu hinzukommenden Einleitungen aus dem Neubaugebiet Seitenpfaden entsprechend leistungsstark ist“, so Stoermer.

Die Kontrolle ergab, dass das Schmutzwasser, das in das Riesbächle geleitet wird, so stark verdünnt ist, dass eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit oder erhebliche Nachteile durch den Betrieb des Regenrückhaltebeckens Seitenpfaden nicht zu erwarten sind. Die ergänzenden Entscheidungen konnten daher in einem nicht-förmlichen Verfahren erteilt werden.

Das unmittelbar östlich der Schwarzwaldbahnlinie gelegene Regenrückhaltebecken hat die Funktion, den durch die Versiegelung von Siedlungsflächen entstehenden zusätzlichen Niederschlagsabfluss zurückzuhalten. Dies dient der Entlastung des Unterlaufes des Riesbächles sowie des weiterführenden Gewässersystems Uhlgraben /Mühlbach vor unnatürlich hohen Abflussspitzen und dem damit verbundenen Belastungen, insbesondere für die Gewässerorganismen.

Die nun vorgelegte ergänzte wasserrechtliche Erlaubnis des Ortenaukreises vom 5. Mai 2015 umfasst die bisher noch nicht geregelte Ausleitung des Riesbächles in das Regenrückhaltebecken Seitenpfaden sowie die Rückleitung in das Riesbächle. Hiervon unabhängig zu sehen ist das bereits erteilte Benehmen für den Bau und Betrieb des Regenrückhaltebeckens Seitenpfaden. Da dieses dem Stand der Technik entspricht, darf es wie beantragt gebaut und betrieben werden.

Zu dieser Mitteilung erhalten Sie ein Foto: Regenrückhaltebecken Seitenpfaden, Nachweis: Landratsamt.

Landratsamt Ortenaukreis