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Das Gesetz räumt außerdem der öffentlichen Trinkwasserversorgung Vorrang vor anderen Nutzungen ein. Durch Gewässerrandstreifen sollen Schadstoffeinträge vermindert werden.
Schutz des Wassers durch Gefahren beim Fracking
„Solange die mit der Fracking-Technologie einhergehenden Gefahren für Mensch und Umwelt nicht sicher ausgeschlossen werden können, darf Fracking mit gefährlichen Chemikalien nicht erlaubt werden. Wir nutzen daher die landesrechtlichen Möglichkeiten, um das Grundwasser vor den Risiken des Frackings zu schützen“, sagte Höfken. Die Bundesregierung sei jahrelang nicht aktiv geworden und die erst vor kurzem vorgestellten Pläne der Bundesregierung gäben Anlass zur Sorge. Unter anderem will die Bundesregierung Fracking außerhalb von Wasserschutzgebieten grundsätzlich erlauben. Geplant ist auch eine Aufweichung des vorsorgeorientierten Gewässerschutzes zugunsten von Fracking. „Das bedeutet eine im Wasserrecht bisher nie dagewesene Aufspaltung des Grundwasserschutzes in Schutz- und Schmutzgebiete“, so Höfken.
Vorrang der öffentlichen Trinkwasserversorgung
Die öffentliche Wasserversorgung soll grundsätzlich Vorrang haben vor anderen Nutzungsansprüchen, wie industrielle oder landwirtschaftliche Zwecke. Das will Rheinland-Pfalz mit dem neuen Landeswassergesetz sicherstellen. „Die Trinkwasserversorgung ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und elementare Grundlage für unser Leben und Wirtschaften“, sagte die Umweltministerin.
Schutz durch Gewässerrandstreifen
Neben Schadstoffeinträgen aus den Abwassereinleitungen der Kläranlagen rücken zunehmend flächenhafte Einträge in den Fokus des Gewässerschutzes - zum Beispiel aus der Düngung landwirtschaftlicher Flächen. Mit der neuen Regelung werden Schutzstreifen entlang eines Gewässers vorgeschrieben, wenn durch wesentliche Einträge der gute Gewässerzustand, wie ihn die EU vorschreibt, nicht erreicht wird. „Wir setzen jedoch vorrangig auf die Kooperation mit unseren Landwirten“, so Höfken.