Nordrhein–Westfalen muss die Sicherheit seiner Häfen verbessern
Die Europäische Kommission hat Deutschland aufgefordert, in Nordrhein-Westfalen die EU-Vorschriften über Gefahrenabwehr in Häfen korrekt anzuwenden
Bei einer Inspektion durch die Kommission wurde festgestellt, dass entsprechende Anforderungen nicht angemessen umgesetzt wurden, insbesondere die Risikobewertungen für die Häfen. Deshalb hat die EU-Kommission heute (Donnerstag) die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens eingeleitet und Deutschland eine mit Gründen versehene Stellungnahme zugesandt.
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