Öffentlichkeitsbeteiligung für Pläne zum Hochwasserrisikomanagement in NRW

Remmel: „Hochwasserrisiken gemeinsam meistern“

Auf einer Länge von rund 6000 Kilometern an 448 Gewässern wurde in NRW ein signifikantes Hochwasserrisiko festgestellt und bereits in Hochwassergefahrenkarten dokumentiert. In einem zweiten Schritt wurden nun Hochwasserrisiko-Managementpläne entwickelt, um alle Aspekte eines vorsorgenden Hochwasserschutzes in einem Plan zusammenzufassen.


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Die Öffentlichkeitsbeteiligung zu diesen Plänen beginnt ab morgen (Mittwoch, 1. April 2015) und läuft bis zum 30 Juni 2015.

„In Nordrhein-Westfalen haben wir in den letzten Jahrzehnten bereits viel für den Schutz vor Hochwasser getan: Für etliche Flüsse wurden Hochwasseraktionspläne erarbeitet und umgesetzt, Überschwemmungsgebiete wurden in den Hochwassergefahrenkarten aufgezeigt, der technische Hochwasserschutz wurde immer weiter verbessert und die Gefahrenabwehr optimiert“, erklärte Umweltminister Johannes Remmel. „Dass diese Maßnahmen notwendig sind, zeigen die Folgen des Klimawandels. Prognostiziert werden für NRW zunehmende Niederschläge und Wasserabflüsse in den Wintermonaten, die häufiger als bisher zu Hochwasser führen können. Zusätzlich können lokale Sturzfluten die Situation insbesondere in den Kommunen verschärfen. Die extremen Hochwässer in den vergangenen Jahren haben gezeigt, dass vorsorgender Hochwasserschutz deutlich weniger Kosten verursacht, als wenn Schäden durch Hochwasser beseitigt werden müssen,“ erläuterte Remmel.

Das Ziel der NRW Landesregierung ist deshalb, durch einen vorbeugenden Schutz vor Hochwasser die menschliche Gesundheit genauso wie die Umwelt, das Wirtschaftsleben und das Kulturerbe Nordrhein-Westfalens zu sichern und vor Schäden Hochwässer zu schützen. Dazu wurden vier Pläne zum Hochwasserrisikomanagement für die Flussgebiete Rhein, Maas, Weser und Ems erarbeitet. In diesen vier Plänen finden sich alle Risikobetrachtungen und Managementmaßnahmen der 448 besonders risikobehafteten Flüsse und Bäche aus gesamt Nordrhein-Westfalen wieder. In der Landes- und Regionalplanung wurde die Hochwasservorsorge bereits verankert. In hochwassergefährdeten Gebieten wurden Überschwemmungsgebiete festgesetzt, in denen bestimmte Nutzungen vorsorglich untersagt oder nur mit Genehmigung erlaubt sind. Darüber hinaus sind vielerorts Rückhalteräume und natürliche Überflutungsflächen entstanden oder reaktiviert worden, die den Flüssen und Bächen mehr Raum geben und gleichzeitig die Lebens- und Freizeitqualität der Anwohnerinnen und Anwohner verbessern.

Mit dem „Hochwasserrisiko-Management“ hat die Europäische Union einen neuen Begriff verbindlich eingeführt. Durch die Verdeutlichung der hochwasserbedingten Risiken und darauf aufbauenden Verbesserung der Hochwasservorsorge und des Umgangs mit dem Hochwasser sollen bestehende Hochwasserrisiken verringert werden. Dabei geht es nicht darum, das Rad neu zu erfinden, sondern bestehende Aktivitäten zu bündeln, Prioritäten zu setzen, Maßnahmen konsequent weiterzuentwickeln und umzusetzen. Grundgedanke ist, dass alle regionalen Akteure aus Wasserwirtschaft, Raumplanung, Bauleitplanung, Ver- und Entsorgung, Denkmalschutz, Katastrophenschutz und Wirtschaft in einem kontinuierlichen Prozess enger zusammenarbeiten und gemeinsam ein Maßnahmenpaket schnüren – den sogenannten Hochwasserrisiko-Managementplan. Laufende Aktivitäten werden dabei sinnvoll in ein Gesamtkonzept eingebunden, fehlende Punkte identifiziert und weiter Maßnahmen initiiert. Die systematische Zusammenarbeit soll dazu dienen Synergien zu nutzen und zu verhindern, dass Maßnahmen an einem Ort oder in einer Region zu Lasten einer andern Region gehen.

Derzeit sind in Nordrhein-Westfalen für 448 Gewässer, in denen signifikante Hochwasserschäden auftreten können, Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagement erarbeitet worden. Sie werden in den vier Hochwasserrisikomanagement-Plänen (Rhein, Maas, Weser, Ems) zusammengefasst, die bis Ende des Jahres 2015 fertig gestellt sein müssen. Grundlage dafür ist die Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken der Europäischen Union, die vom Bundestag in das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) übernommen wurde. In NRW wird die Umsetzung der Richtlinie durch das Landesumweltministerium koordiniert.

Die Bezirksregierungen als federführende Behörden bei der Aufstellung der Pläne haben am 1. April 2015 die Entwürfe der Hochwasserrisikomanagementpläne für die Flussgebiete Rhein, Maas, Ems und Weser in NRW offengelegt. Als Grundlage dienten die für eine Gewässerstrecke von ca. 6000 km landesweit vorliegenden Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten, aus denen die potenzielle Gefährdung durch Hochwasserereignisse hervorgeht. Nachdem die Entwürfe der Hochwasserrisikomanagementpläne mit den zuständigen Akteuren (wie z.B. den Kommunen, Wasser- und Deichverbänden, anderen interessierten Stellen) aufgestellt worden sind, haben jetzt alle Bürgerinnen und Bürger das Wort und können bis zum 30. Juni 2015 ihre Meinung zu den vorgelegten Dokumenten äußern.

Stellungnahmen online oder schriftlich

Eine einfache Möglichkeit zur Stellungnahme bietet das System „Beteiligung online“, das unter www.beteiligung-online.nrw.de/bo_hwrm/ erreichbar ist. In gedruckter Form können die Dokumente bei den Bezirksregierungen eingesehen werden. Schriftliche Stellungnahmen können an die jeweils zuständige Bezirksregierung gerichtet werden. Weitere Informationen zur Hochwasserrisikomanagementplanung sind zu finden unter www.flussgebiete.nrw.de

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen direkter Link zum Artikel