Öffentlichkeitsbeteiligung zu WRRL und HWRM

Öffentlichkeitsbeteiligung zu Bewirtschaftungsplänen für Elbe und Oder und zum Hochwasserrisikomanagement Elbe beginnt

Brandenburg macht den nächsten Schritt zur Umsetzung zweier europäischer Richtlinien, der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL). Ab 22. Dezember 2014 werden die Entwürfe der aktualisierten Bewirtschaftungspläne für Elbe und Oder auf den Internetseiten des Brandenburger Umweltministeriums veröffentlicht.


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Zeitgleich erfolgt dort auch die Veröffentlichung des Hochwasserrisikomanagementplanes für die Elbe. „Die am 22. Dezember zeitgleich beginnende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein wichtiger Teil der inhaltlichen Diskussion zu den vorgesehenen Maßnahmen an Elbe und Oder im Zeitraum von 2016 bis 2021“, so Brandenburgs Umweltminister Jörg Vogelsänger. Zu den Plänen kann bis zum 22. Juni 2015 Stellung genommen werden.

Mit der Wasserrahmenrichtlinie und der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie hat die Europäische Union erstmals einheitliche Vorgaben für Bewertungen und Maßnahmen im Bereich der Wasserpolitik gemacht. Das vordringliche Ziel der WRRL ist der "gute Zustand" für alle Oberflächengewässer und das Grundwasser. Die HWRM-RL zielt darauf ab, hochwasserbedingte Risiken zu verringern und zu bewältigen.

Wasserrahmenrichtlinie

Die erste Etappe der Umsetzung der WRRL endet bereits 2015. Deutschlandweit - und so auch für Brandenburg - konnte das Ziel des "guten Gewässerzustands" noch nicht erreicht werden, so dass voraussichtlich zwei weitere Bewirtschaftungszeiträume (für jeweils 6 Jahre) bis zum Jahr 2027 benötigt werden.

Für den zweiten WRRL-Zyklus von 2016 bis 2021 wurde die Überprüfung und Aktualisierung der 2009 verabschiedeten Bewirtschaftungspläne und der zugehörigen Maßnahmenprogramme vorgenommen. „Auch ein Jahr vor Ende des ersten Bewirtschaftungszeitraums gehören die in der Vergangenheit mehr oder weniger stark veränderte Gewässerstrukturen, eine eingeschränkte ökologische Durchgängigkeit und Nährstoffeinträge aus ländlichen und urbanen Quellen noch immer zu den Hauptbelastungen unserer Gewässer. Es sind weitere Anstrengungen erforderlich, um die Ziele der Richtlinie zu erreichen. Die dazu notwendigen Maßnahmen und Strategien werden in den jetzt vorliegenden aktualisierten Bewirtschaftungsplänen konkretisiert und erläutert“, erklärte Vogelsänger.

Hochwasserrisikomanagementpläne

Parallel zur Umsetzung der WRRL sind bis Ende 2015 Hochwasserrisikomanagementpläne aufzustellen. „Hochwasserrisiken sollen durch entsprechende Maßnahmen reduziert werden, wobei künftig der Schwerpunkt insbesondere bei länderübergreifenden Maßnahmen, Flächenvorsorge und einer verbesserte Hochwasservorhersage liegen wird“ sagte Vogelsänger.

Für das Flusseinzugsgebiet der Elbe haben sich die Elbe-Bundesländer darauf verständigt, einen gemeinsamen Hochwasserrisikomanagementplan zu erarbeiten, einschließlich des entsprechend der Strategischen Umweltprüfung (SUP) geforderten Umweltberichts.

Veröffentlichung im Internet

Die Entwürfe der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme zur Umsetzung der WRRL für das Elbe- und Odergebiet werden ab dem 22. Dezember auf der Internetseite http://www.mlul.brandenburg.de/info/wrrl eingestellt.

Der für das Elbe-Einzugsgebiet erstellte Entwurf des Hochwasserrisikomanagementplans einschließlich SUP-Umweltbericht wird ebenfalls ab dem 22.12.2014 auf der Internetseite http://www.mlul.brandenburg.de/info/hwrm/plaene zur Verfügung stehen.

Der Hochwasserrisikomanagementplan der Oder befindet sich noch in der Erarbeitung. Voraussichtlich wird im April 2015 zu dem Entwurf ebenfalls eine Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung starten.

Zur Information über das vorgesehene Beteiligungsverfahren, die Inhalte der Planunterlagen und zu Möglichkeiten der Mitwirkung werden ab Januar 2015 drei Regionalkonferenzen durchgeführt. Vogelsänger: „Ich bin sicher, dass von der am 22. Dezember startenden öffentlichen Diskussionen zu den vorliegenden Planentwürfen weitere Impulse zur Umsetzung der europäischen Richtlinien ausgehen werden. Alle sind eingeladen, sich an der Diskussion zu beteiligen, denn nur gemeinsam werden wir eine weitere Verbesserung des ökologischen Zustands der Gewässer und eine Verringerung von Hochwasserrisiken erreichen können“.

Öffentlichkeitsbeteiligung zu WRRL und HWRM - Anhang 1
Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg direkter Link zum Artikel