Renaturierung des Bodenseeufers
Grünes Licht für die Renaturierung des Bodenseeufers vor Kressbronn
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit heute veröffentlichtem Beschluss die Beschwerden der Eigentümer von Ufergrundstücken am Bodensee in Kressbronn gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 10. Dezember 2013 (VGH 3 S 619/12) zurückgewiesen.
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