Renaturierung des Bodenseeufers

Grünes Licht für die Renaturierung des Bodenseeufers vor Kressbronn

Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt in Leip­zig hat mit heute ver­öf­fent­lich­tem Be­schluss die Be­schwer­den der Ei­gen­tü­mer von Ufer­grund­stü­cken am Bo­den­see in Kress­bronn gegen die Nicht­zu­las­sung der Re­vi­si­on im Ur­teil des Ver­wal­tungs­ge­richts­hofs Ba­den-Würt­tem­berg vom 10. De­zem­ber 2013 (VGH 3 S 619/12) zu­rück­ge­wie­sen.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Die Kla­gen gegen den Plan­fest­stel­lungs­be­schluss des Land­rats­am­tes Bo­den­see­kreis vom 7. De­zem­ber 2001, mit dem die Re­na­tu­rie­rung eines ca. 725 m lan­gen Ufer­strei­fens zwi­schen dem Ge­mein­de­ha­fen Kress­bronn und der baye­ri­schen Lan­des­gren­ze zu­ge­las­sen wor­den ist, sind damit rechts­kräf­tig ab­ge­wie­sen.

BVerwG 7 B 13.14 - Be­schluss vom 20. Fe­bru­ar 2015

Bundesverwaltungsgericht direkter Link zum Artikel