Statement des Hessischen Umweltministeriums

Federführend in allen Fragen zu erteilender Genehmigungen zur Versenkung von Salzabwässern ist der RP Kassel

So auch in dem Fall der erteilten Genehmigung aus dem Jahr 2011. Dem RP lagen damals, neben der Expertise des HLUG auch zwei weitere Gutachten vor. In der Gesamtbewertung aller vorliegenden Daten und Fakten, hatte der zuständige RP zu dem Zeitpunkt entschieden, dass von einer Versenkung derzeit keine Gefährdung von Trink- und Grundwasser ausgeht.


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Im September 2014 hat die hessische Umweltministerin den Vier-Phasen-Plan zur Verbesserung der Wasserqualität in Werra und Weser vorgestellt. Der Vier-Phasen-Plan ist ein langfristiges Konzept, dass das seit Jahrzehnten ungelöste Problem der Entsorgungsfrage im osthessischen Kalibergbau endgültig lösen möchte. Er berücksichtigt sowohl die umwelteffizientesten Maßnahmen zur Herstellung der Süßwasserqualität in Werra und Weser als auch die sozialen Belange in der Kaliregion Osthessen.

Der Vier-Phasen-Plan ersetzt aber kein Genehmigungsverfahren. Schon mit der Veröffentlichung hat die hessische Umweltministerin eindeutig klargestellt, dass eine (letztmalige) Genehmigung zur Versenkung von Salzabwässern bis 2021 nur erteilt werden kann, wenn geklärt ist, dass damit keine Gefährdung des Trink- und Grundwassers einhergeht. Das Unternehmen K+S muss unter anderem ein dreidimensionales Modell zur Abschätzung der genauen Verteilung unterirdisch verpresster Salzabwässer vorlegen.

Nur wenn eine Gefährdung von Trink- und Grundwasser ausgeschlossen werden kann, wird die 2015 auslaufende Versenkerlaubnis erneuert werden können. Bis dato hat K+S noch keinen Antrag zur weiteren Versenkung eingereicht. Der RP wird diesen nach Eintreffen objektiv prüfen. Erst die Bewertung der vollständigen und aussagekräftigen Antragsunterlagen erlaubt es zu entscheiden ob eine Genehmigung erteilt werden kann. Eine Vorwegnahme des Ergebnisses dieser Prüfung ist derzeit unmöglich.

Das Umweltministerium hat zu keinem Zeitpunkt Gutachten des HLUG bewusst zurück- oder der Öffentlichkeit vorenthalten. Die thüringische Gemeinde Gerstungen hatte nach Hessischem Umweltinformationsgesetz (HUIG) Akteneinsicht gefordert. Hiervon ist auch die Expertise des HLUG aus dem Jahr 2011 betroffen. Der RP wollte diesem Ansinnen nachkommen und hatte die Akten zur Einsicht freigegeben. Gegen diese Entscheidung hat das Unternehmen K+S geklagt. Während des laufenden Rechtstreites konnte die Behörde die besagten Dokumente nicht aushändigen. Nach einer entsprechenden Entscheidung eines Verwaltungsrichters in Kassel wurde dem Anwalt der Gemeinde Gerstungen die Akteneinsicht umfassend gewährt. Das Umweltministerium hat bisher alle nach HUIG zur Einsicht geforderten Akten den jeweiligen Antragsstellern zugänglich gemacht und wird daran auch in Zukunft festhalten.

Das Umweltministerium weist jeden Vorwurf einer Verschleierung von Tatsachen zurück. Die Umweltministerin hat den hessischen Landtag immer zeitnah und umfassend über den Vier-Phasen-Plan informiert. Daran wird Sie auch künftig festhalten. Um in der aktuellen Debatte auf die Fragen der Mitglieder im Umweltausschuss einzugehen, lädt das Umweltministerium die Obleute zu einem Gespräch ein. Der Termin für dieses Gespräch ist Mittwoch der 18. Februar 2015.

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz direkter Link zum Artikel