Überschwemmungsgebiete werden festgesetzt
Überschwemmungsgebiete von Deilbach und Hardenberger Bach werden festgesetzt
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die Überschwemmungsgebiete des Deilbachs von km 0,0 bis km 19,8 und des Hardenberger Bachs von km 0,0 bis 12,5 durch ordnungsbehördliche Verordnung festgesetzt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist somit abgeschlossen. Die Überschwemmungsgebiete betreffen Flächen in Essen, Hattingen, Velbert, Wuppertal und Sprockhövel. Die Verordnung tritt am 02.04.2015 in Kraft.
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