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Die neue Methode kann Überflutungen an kleineren Gewässern zweidimensional berechnen. Die ersten Ergebnisse sollen Ende April vorliegen, bis Jahresende werden alle elf ÜSGs neu berechnet sein. Ob sich dabei Grenzen verändern, ist noch nicht abzusehen, auf jeden Fall sind die Ergebnisse der Berechnungen nun noch präziser. Sollten sich Änderungen ergeben, werden die Betroffenen umgehend informiert.
Bis zum 31. Oktober 2014 sind bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) 386 Stellungnahmen eingegangen. Alle Absender bekommen detaillierte Antworten. Beim Bearbeiten der Stellungnahmen hat der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG, er berechnet die Ausdehnung der ÜSGs im Auftrag der BSU) ein neues, noch genaueres Verfahren zur Berechnung der ÜSG-Flächen erprobt. Es ist eine „zweidimensionale instationäre“ Modellierung der Überschwemmungen. Sie hat sich bewährt und wird ab sofort auf die Überprüfung aller ÜSGs angewandt. Sie ergänzt und verfeinert die bisherige Berechnungsmethode.
Zweidimensional bedeutet, dass zusätzlich betrachtet wird, wie sich das Wasser in der überschwemmten Fläche ausbreitet. Instationär bedeutet, dass die im Gewässerverlauf unterschiedliche Breite und Tiefe genauer erfasst und das An- und Abschwellen der Hochwasserwelle berücksichtigt wird. „Zweidimensionale instationäre“ Modelle erfassen die Gewässer und den angrenzenden Überflutungsraum damit noch genauer. Die bisher verwendete 1D-Berechnungsmethode stellt zwar für kleine Gewässer weiterhin das in Deutschland verwendete Standardverfahren dar, aber die neue Methode bildet Überschwemmungen noch realitätsnaher ab.
Die Überprüfung startet mit der Lottbek, die das kleinste Einzugsgebiet hat. Weiter geht es mit den Geestgewässern, in der Reihenfolge von den größten zu den kleinsten dort ausgewiesenen ÜSGs (Berner Au, Kollau, Tarpenbek, Ammersbek, Osterbek, Falkengraben). Danach sind die Marschgewässer Gose-Elbe, Dove-Elbe, Este und Brookwetterung vorgesehen. Die Ergebnisse für die Lottbek werden voraussichtlich Ende April 2015 vorliegen. Alle übrigen Berechnungen sollen nacheinander bis Dezember 2015 abgeschlossen sein.
Hamburg muss ÜSGs durch Bundesrecht festsetzen. Diese Vorgabe fußt auf Milliardenschäden nach Hochwassern der letzten Jahre und Jahrzehnte. Der Gesetzgeber fordert, dass mindestens solche Flächen als ÜSG festgesetzt werden, die statistisch betrachtet einmal in 100 Jahren überflutet werden.