Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Weißen Elster

Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutz

Für den Freistaat Thüringen bearbeitet die Thüringer Landgesellschaft mbH Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Weißen Elster von der Autobahn A 4 bis zur Landesgrenze Thüringen / Sachsen-Anhalt und in der Stadt Berga. Im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen werden auch Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstrukturen und der Herstellung der Durchgängigkeit beplant.


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Gegenwärtig werden in diesem Gebiet verschiedene vorbereitende Leistungen durch beauftragte Ingenieurbüros durchgeführt.

Für die Erstellung von detaillierten Vermessungsunterlagen erfolgt für oben genannte Gewässerabschnitte Ende März / Anfang April eine Befliegung des Gebietes. Das beauftragte Ingenieurbüro Glückauf-Vermessung Sondershausen legt dazu sogenannte Passpunkte am Boden aus. Diese quadratischen Platten bitten wir in der Örtlichkeit nicht zu verändern, da an diesen Punkten die Luftbilder ausgerichtet werden.

In dem Gewässerabschnitt von der Autobahn A 4 bis zur Landesgrenze Thüringen / Sachsen-Anhalt werden des Weiteren folgende Leistungen durchgeführt.

Durch das Ingenieurbüro Emch und Berger erfolgt eine Erfassung aller Versorgungstrassen (Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Energie, Telefon, etc.) für die Erstellung von zusammengefassten Leitungsplänen für die in Kürze beginnende technische Planung.

Des Weiteren erfolgt durch das Ingenieurbüro JENA-GEOS eine erste Bewertung des Baugrundes. Hierbei werden erste Untersuchungen und Bohrungen zur Ermittlung von Zusammensetzung und Qualität des Untergrundes für die zu planenden Hochwasserschutzanlagen erhoben.

Alle beauftragten Ingenieurbüros sind mit einem Informationsschreiben der Thüringer Landgesellschaft ausgestattet und können sich mit diesem ausweisen.

Soweit private Grundstücke für die Durchführung der Leistungen betreten werden müssen, werden sich die beauftragten Unternehmen rechtszeitig mit dem Grundstückseigentümer in Verbindung setzen. Wenn auf Grundstücken beispielsweise Bohrarbeiten durchgeführt werden sollen, werden die zuständigen Mitarbeiter der Thüringer Landgesellschaft diese Arbeiten frühzeitig mit dem Grundstückseigentümer abstimmen und entsprechende vertragliche Regelungen abschließen.

Für Fragen und weitere Informationen zu diesen Leistungen stehen Ihnen die verantwortlichen Mitarbeiter der Thüringer Landgesellschaft in unserem Arbeitsstützpunkt in Neustadt/Orla unter Telefonnummer 036481-217 -20, -29 und -36 zur Verfügung.

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