VKU fordert Wasserschutzgesetz

Gesetzespakt zum Fracking

Im Vorfeld der am Mittwoch im Bundeskabinett geplanten Verabschiedung eines Gesetzespaktes zum Fracking mahnt Michael Beckereit, Vizepräsident des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), das Fracking-Regelungspaket nicht weiter aufzuschieben:


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„Wir brauchen für den Trinkwasserschutz dringend eine gesetzliche Regelung. Der aktuell in der Diskussion befindliche Entwurf ist hierfür ein guter Ansatz. Wichtig ist nun, dass sich die Regierung am Mittwoch auf ein Gesetzespaket einigt und damit die bestehende Hängepartie beendet.“ Kritisch bewertet der VKU weiterhin eine Reihe einzelner Punkte wie die Expertenkommission oder die Lagerstättenwasserverbringung. Diese gilt es, im parlamentarischen Verfahren auf den Prüfstand zu stellen. Für den VKU-Vizepräsidenten steht fest: „Das Fracking-Gesetz muss ein umfassendes Wasserschutzgesetz sein, daran führt kein Weg vorbei! Nur so können wir unser Trinkwasser und seine Ressourcen umfassend vor den mit Fracking verbundenen Risiken schützen.“

Das Bundeswirtschafts- und Bundesumweltministerium haben das Gesetzespaket Fracking Ende vergangener Woche auf Basis der Länder- und Verbändeanhörung konsolidiert. Die Referentenentwürfe wurden in puncto Gewässerschutz nochmals nachgeschärft. Dabei sind wesentliche Forderungen, welche die kommunale Wasserwirtschaft im Vorfeld für den umfassenden und vorrangigen Schutz der Trinkwasserressourcen gestellt hatte, in den geänderten Entwurf des Gesetzespaket aufgenommen worden. So finden sich vor allem im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) weitere Verbesserungen, die auch über den von der Bergbauindustrie bisher zugestandenen Kompromiss hinausgehen.

Der VKU als Spitzenverband der kommunalen Wirtschaft begrüßt insbesondere, dass die Verbotszonen erweitert wurden. „Dass nun die sogenannten Ausschlussgebiete, in denen Fracking grundsätzlich nicht gestattet ist, erweitert wurden, ist ein wichtiger Schritt hin zu einem umfassenden Wasserschutzgesetz“, sagt Beckereit. Demnach soll generell eine Erlaubnis auch in Gebieten versagt werden, aus denen über oberirdische Gewässer der gesamte Oberflächenabfluss in eine Talsperre gelangt, die der öffentlichen Wasserversorgung dient. Auch sollen nun Einzugsgebiete von Wasserentnahmestellen für die öffentliche Wasserversorgung ausgenommen werden. Außerdem erhalten die Länder die Möglichkeit, im Bereich des deutschen Steinkohlebergbaus weitergehende Festlegungen zu treffen.

Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) direkter Link zum Artikel