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Lange haben die finanzschwachen Kommunen auf ein Signal gewartet – ohne Erfolg. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums gibt es im Bundestag und Bundesrat keine grundgesetzändernde Mehrheit für eine Altschuldenregelung des Bundes. Das geht aus einem Medienbericht hervor, der am Sonntag (29. September) erschienen ist. „Das ist eine erschütternde Nachricht für alle, die unter der kommunalen Finanzkrise leiden“, sagen Christoph Gerbersmann und Martin Murrack, Sprecher des Aktionsbündnisses „Für die Würde unserer Städte“.
Wie groß die Not der Betroffenen ist, zeigt die jüngste Berechnung des Aktionsbündnisses. Danach mussten Städte und Gemeinden bundesweit im ersten Halbjahr 2024 rund 2,4 Milliarden Euro neue Kassenkredite aufnehmen. Ohne die erstmalige Wirkung des Entschuldungsprogramms in Rheinland-Pfalz, das zu einer Senkung um 949 Millionen Euro geführt hat, beträgt der Kreditzuwachs sogar 3,34 Milliarden Euro. Damit steigt die Summe der Liquiditätskredite in Deutschland auf rund 33 Milliarden Euro.
Im Aktionsbündnis haben sich die finanzschwachen Kommunen aus acht Bundesländern zusammengeschlossen. Es vertritt rund neun Millionen Bürgerinnen und Bürger. „Der Bund lässt die Städte und Gemeinden in ihrer Not und einer sich extrem zuspitzenden Phase allein – und das, obwohl die Bundesregierung im Koalitionsvertrag eine Altschuldenlösung versprochen hat“, so die Sprecher von „Für die Würde unserer Städte“.
Die Ursache für die verschärfte kommunale Finanzkrise ist beim Bund und bei den Ländern zu finden. Sie delegieren nach wie vor zahlreiche Aufgaben an die Städte und Kreise, ohne dabei den tatsächlichen Aufwand auszugleichen. Die Kommunen müssen Kredite aufnehmen, um Aufgaben zu erfüllen, die Bund und Land ihnen übertragen haben. Das Geld fehlt dann, um vor Ort in Straßen, ÖPNV, Kitas und Schulen sowie Digitalisierung und Klimaschutz zu investieren.
Die Konsequenzen sind vor Ort doppelt spürbar. Die Bürgerinnen und Bürger nehmen die Kommune als erste Ebene des Staates wahr. Ist sie nicht handlungsfähig verlieren sie ihr Vertrauen in die Demokratie. Die Wut bekommen insbesondere die Menschen zu spüren, die vor Ort Verantwortung tragen. In vielen Gesprächen, die das Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ führt, wird deutlich, dass sich die Betroffenen ohnmächtig und allein gelassen fühlen.
Das Aktionsbündnis schlägt deshalb drei Schritte zur Lösung der kommunalen Finanzkrise vor:
- Altschuldenlösung im Bund und in NRW: Die meisten Bundesländer mit hoch verschuldeten Kommunen haben bereits den ersten Schritt gemacht und die Betroffenen entschuldet. Nordrhein-Westfalen hat wie erwähnt im Juni einen Vorschlag für eine ähnliche Regelung vorgelegt. Alle Länder mit betroffenen Kommunen brauchen zwingend eine Beteiligung des Bundes, damit die Städte und Gemeinde wirkungsvoll entlastet werden.
- Reform der Förderpolitik: Die Teilnahme an Förderprogrammen ist in Deutschland so aufwändig, dass eine groteske Wirkung entsteht. Geld kommt vielfach nicht dort an, wo es dringend gebraucht wird, sondern vor allem in Kommunen, die es sich leisten können, an den Verfahren teilzunehmen. „Für die Würde unserer Städte“ schlägt deshalb Folgendes vor:
- - Jedes Ministerium halbiert die Zahl seiner Förderprogramme.
- - Das Geld, das so nicht verteilt wird, kommt in einen Topf.
- - Die Mittel aus diesem Topf werden pauschal an die Kommunen vergeben. Bedürftigkeit muss bei der Verteilung ein wesentlicher Faktor sein.
- - Die Programme, die bestehen bleiben, müssen radikal vereinfacht werden, unter anderem indem man die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzt.
- Infrastruktur- und Instandhaltungsfonds einrichten: Die finanzschwachen Kommunen sind in den vergangenen Jahren weit abgehängt worden. Selbst mit den beiden bisher genannten Lösungen würden sie diesen Rückstand bei den Investitionen und bei der Instandhaltung nicht aufholen. Deshalb braucht es über 10 bis 15 Jahre einen Sonderfonds, der hilft, diese Lücke zu schließen.