“Eine Steilvorlage für die außereuropäische Konkurrenz”

EU-Lieferkettengesetz im Trilog:

Frankfurt, 22. November 2023 – Zu den Trilog-Verhandlungen in Brüssel über ein europäisches Sorgfaltspflichtengesetz sagt VDMA-Hauptgeschäftsführer Thilo Brodtmann:


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„Die EU sollte aus den Erkenntnissen des deutschen Lieferkettengesetzes lernen und Realitätssinn beweisen! Es ist ein Irrglaube und eine Täuschung, dass die Verpflichtungen des Gesetzes zunächst nur für größere Unternehmen gelten. Die Schwelle mag auf dem Papier hierzulande bei 3000 Mitarbeitenden liegen, tatsächlich werden die Anforderungen von den betroffenen Unternehmen aber direkt auch an deren kleine Zulieferer weitergereicht. Mit der Folge, dass viele mittelständischen Unternehmen überfordert werden und Vorgaben erfüllen sollen, die sie aufgrund ihrer verschwindenden Größe auf dem Weltmarkt überhaupt nicht erfüllen können.

In Deutschland wird deshalb darüber diskutiert, wie man das Gesetz handhabbarer machen kann. Die EU will den anderen Weg einschlagen und die Schwelle bereits bei Firmen mit 500 Mitarbeitenden ansetzen – das wäre ein völlig falsches Signal, das dem Schutz von Kindern in Schwellen- und Entwicklungsländern nicht dient. Denn viele Unternehmen werden sich in der Konsequenz aus eben jenen Märkten zurückziehen, die wir eigentlich wirtschaftlich stärken sollen. Das gilt umso mehr, wenn die Idee umgesetzt würde, im europäischen Lieferkettengesetz auch noch eine Verpflichtung zur Kontrolle der Kunden festzuschreiben. Kein Maschinenlieferant kann seinen Kunden vorschreiben, wie und wo diese das gekaufte Gerät einsetzen. Ein so praxisfremd formuliertes Lieferkettengesetz wäre lediglich eine Steilvorlage für die Konkurrenz aus nichteuropäischen Ländern.“

VDMA e. V. direkter Link zum Artikel