Einsatz von Künstlicher Intelligenz auf dem Arbeitsmarkt

Arbeit und Soziales — Antwort — hib 68/2024

Die Bundesregierung erkennt in der Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) ein „vielfältiges und beträchtliches“ Potenzial für Beschäftigte und den Arbeitsmarkt. KI könne die Produktivität von Beschäftigten steigern und diese bei ihren Tätigkeiten entlasten. Das schreibt die Regierung in einer Antwort (20/10198) auf eine Kleine Anfrage (20/10030) der CDU/CSU-Fraktion.


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Erste Studien zu generativer KI würden zudem zeigen, dass diese die menschliche Arbeit eher unterstützt als ersetzt, und dass die Ungleichheit zwischen unterschiedlichen Qualifikationsniveaus reduziert werden kann, da Beschäftigte mit geringen Fähigkeiten besonders von der Technologienutzung profitieren. Aus Sicht der Bundesregierung kann der Fortschritt der KI auch viele Chancen für Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen mit sich bringen. So könnten etwa KI-gestützte Assistenzsysteme körperliche Beeinträchtigungen ausgleichen und bei sogenannten Lernbehinderungen Hilfestellung leisten.

Gleichwohl berge der Einsatz von KI auch Risiken, denen früh entgegengesteuert werden müsse, führt die Regierung weiter aus. So könne der Einsatz von KI zu verstärkten Eingriffen in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung Beschäftigter, insbesondere zu einem erhöhten Überwachungsdruck führen. „KI kann beim Einsatz im Rahmen von algorithmischem Management zu einer höheren Arbeitsintensität und mehr Stress oder einer Abwertung von Tätigkeiten führen.“ Wichtig sei deshalb, so die Bundesregierung, eine aktive und soziale Gestaltung der digitalen Transformation durch einen klaren Rechtsrahmen und durch die Befähigung von Beschäftigten, Interessenvertretungen und Arbeitgebern zu einem sicheren und menschenzentrierten Umgang mit KI. „Eine hohe Bedeutung kommt der Stärkung der Rechte der Betriebs- und Personalräte beim Einsatz von KI-Systemen zu“, heißt es in der Antwort weiter.

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