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Je älter das jüngste Kind in der Familie war, desto höher war die Erwerbsbeteiligung der Mütter. Hatte das jüngste Kind sein drittes Lebensjahr noch nicht vollendet, waren gerade einmal 37 Prozent der Mütter realisiert erwerbstätig. Mit jüngstem Kind im klassischen Kindergartenalter (3 bis unter 6 Jahre) übten bereits drei Viertel der Mütter wieder eine Erwerbstätigkeit aus (75 Prozent). Der Anteil der Mütter, die ins Erwerbsleben zurückgekehrt waren, stieg mit zunehmendem Alter des jüngsten Kindes weiter auf über 80 Prozent (jüngstes Kind 6 bis unter 10 Jahre: 82 Prozent; 10 bis unter 18 Jahre: 83 Prozent).
Der Wiedereinstieg ins Berufsleben geht für die meisten Mütter jedoch mit einer Reduzierung der Arbeitszeit einher. So waren 2025 fast drei von vier der realisiert erwerbstätigen Mütter teilzeitbeschäftigt (73 Prozent), nur 27 Prozent vollzeitbeschäftigt. In allen betrachteten Altersgruppen des jüngsten Kindes arbeiteten die Mütter mehrheitlich in Teilzeit. Zum Vergleich: Nahezu 93 Prozent der Väter, die realisiert erwerbstätig waren, gingen einer Vollzeittätigkeit nach, lediglich 7,5 Prozent waren teilzeitbeschäftigt.
Knapp 62 Prozent der Mütter mit minderjährigen Kindern in der Familie bestritten ihren Lebensunterhalt überwiegend aus eigener Erwerbstätigkeit. Die Einkünfte von Angehörigen (zum Beispiel dem Partner) waren für rund 22 Prozent die Haupteinkommensquelle. Mit Hilfe von Elterngeld finanzierten 6,1 Prozent der Mütter ihren Lebensunterhalt. Von anderen öffentlichen Leistungen (wie beispielsweise Bürgergeld, Arbeitslosengeld I oder Sozialhilfe; ohne Renten und Pensionen) lebten 8,8 Prozent der rheinland-pfälzischen Mütter.
Erwerbsbeteiligung der Mütter in den letzten zehn Jahren gestiegen, finanzielle Abhängigkeit gesunken
In den letzten zehn Jahren hat sich die Erwerbsbeteiligung der Mütter mit mindestens einem minderjährigen Kind erhöht. Verglichen mit 2015 wuchs der Anteil der realisiert erwerbstätigen Mütter an allen Müttern um 3,1 Prozentpunkte (Anteil 2015: 67 Prozent). Da die Zahl der vollzeitbeschäftigten Mütter (plus 15 Prozent) prozentual stärker gestiegen ist als die der Teilzeitbeschäftigen (plus sieben Prozent), legte auch der Anteil der vollzeitbeschäftigten Mütter an allen realisiert erwerbstätigen Müttern leicht zu (plus 1,4 Prozentpunkte; Vollzeitquote 2015: 26 Prozent).
Damit einhergehend lebten 2025 auch mehr Mütter von ihrer eigenen Erwerbstätigkeit als zehn Jahre zuvor (plus 2,4 Prozentpunkte; Anteil 2015: 59 Prozent). Auch das Elterngeld gewann als Haupteinkommensquelle an Bedeutung (plus drei Prozentpunkte; Anteil 2015: 3,1 Prozent). Gleichzeitig sank die finanzielle Abhängigkeit von Angehörigen (minus 6,9 Prozentpunkte; Anteil 2015: 28 Prozent). Durch öffentliche Leistungen finanzierten etwas mehr Mütter mit minderjährigen Kindern ihren Lebensunterhalt als 2015 (+1,4 Prozentpunkte; Anteil 2015: 7,4 Prozent).
Methodische Hinweise
Die Daten basieren auf den Erstergebnissen des Mikrozensus 2025. Der Mikrozensus ist eine Stichprobenerhebung, bei der jährlich rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland befragt wird. Alle Angaben beruhen auf Selbstauskünften der Befragten.
Zu den Personen mit realisierter Erwerbstätigkeit zählen alle Erwerbstätigen nach dem ILO-Konzept, die ihre Erwerbstätigkeit nicht aufgrund von Mutterschutz oder Elternzeit unterbrochen haben.
Der überwiegende Lebensunterhalt kennzeichnet die Unterhaltsquelle, aus der hauptsächlich die Mittel für den Lebensunterhalt bezogen werden. Bei mehreren Unterhaltsquellen soll die Hauptquelle benannt werden. Die Angaben beruhen auf der Selbsteinschätzung der Befragten.
Autorin: Dr. Julia Stoffel (Referat Private Haushalte)