Fünf Lösungen für die kommunale Finanzkrise in NRW

Fünf Lösungen für die kommunale Finanzkrise in NRW
Fünf Lösungen für die kommunale Finanzkrise in NRW

Die finanzschwachen Städte und Gemeinden haben viel geleistet, um Schulden abzubauen. Weil ihnen das Land und der Bund aber nicht ausreichend helfen, kämpfen sie mit neuen Haushaltslöchern und Krediten. Das ist umso bi􀆩erer, als es gleich eine Hand voller Wege gibt, die Probleme zu lösen.


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 Einen städ􀆟schen Etat zu planen, hat sich gravierend verändert. In den vergangenen Jahren konnten viele Kämmerinnen und Kämmerer in NRW so gut haushalten, dass sie einen Teil ihrer Schulden abtrugen und etwas mehr inves􀆟erten. Seit 2023 und für die folgenden Jahre sieht es hingegen düster aus: Die Kosten für die laufenden Ausgaben steigen deutlich-, deshalb wachsen die Defizite. Eine der Folgen: Inves􀆟􀆟onen in Schulen und Straßen, Klimaschutz und Digitalisierung können wieder nicht erfolgen. Die Kommunen geraten in eine Finanzkrise.

Nach Wahrnehmung des Ak􀆟onsbündnisses „Für die Würde unserer Städte“ haben die NRW-Landesund die Bundesregierung das Problem in seiner Dimension bisher nicht erkannt. Passende Prioritäten sind in Düsseldorf und Berlin nicht auszumachen – weder in Form einer fairen Finanzverteilung noch bei der Übernahme der Verantwortung für die Altschulden.

Das Ak􀆟onsbündnis „Für die Würde unsere Städte“ hat deshalb fünf Lösungen für die kommunale Finanzkrise in NRW entwickelt:

  1. Altschuldenregelung
  2. Halbierung der zweckgebundenen Fördermi􀆩el zugunsten pauschaler Mi􀆩el
  3. Infrastruktur- und Instandsetzungsfonds
  4. Erhöhung der Verbundquote
  5. Übernahme eines höheren Anteils an den Soziallasten

Die Vorschläge im Detail

1. Altschuldenregelung: Nordrhein-Westfalen ist das einzige Bundesland, das bisher keine Lösung für die Kommunen gefunden hat, die weitgehend unverschuldet finanzschwach geworden sind. Positive Beispiele gibt es unter anderem in Hessen und im Saarland. Die jetzige Landesregierung hat eine Altschuldenregelung im Koalitionsvertrag festgehalten. Ihr erster Vorschlag im Sommer 2023 wurde aber von allen Sachverständigen und dem Bundesfinanzminister als unzureichend kritisiert. Der Ansatz enthielt keinen substanziellen finanziellen Beitrag des Landes zur Lösung. Ein solcher Anteil ist eine zentrale Voraussetzung für die Beteiligung des Bundes. Er muss deshalb im nächsten Vorschlag enthalten sein. Anschließend muss auch die Ampel ihre Zusage aus dem Koalitionsvertrag einhalten.

2. Reform der Förderpoli􀆟k: Der Bericht der Transparenzkommission hat gezeigt, dass die Verteilung von Fördermi􀆩eln dringend reformiert werden muss. Es gibt zu viele Programme und der bürokra􀆟sche Aufwand ist so hoch, dass die Effizienz mindestens zweifelha􀅌 erscheint. Für die finanzschwachen Städte und Gemeinden ist die Situa􀆟on zusätzlich erschwert: weil sie nicht die personellen Kapazitäten für die umfangreichen Anträge haben, weil sie kein Geld für den Eigenanteil haben und weil sie die personellen Folgekosten nach einem Förderprogramm nicht tragen können. Deshalb fordert „Für die Würde unserer Städte“ pauschal eine Halbierung der zweckgebundenen Fördermi􀆩el des Landes zugunsten einer kommunalen Inves􀆟􀆟onspauschale. Das wäre ein wich􀆟ges Zeichen des Vertrauens in die kommunale Ebene und ein starkes Signal für den Bürokra􀆟eabbau. In Zeiten des Fachkrä􀅌emangels muss hochqualifiziertes Personal für andere Aufgaben eingesetzt werden.

3. Infrastruktur- und Instandsetzungsfonds: Die finanzschwachen Kommunen haben viele Sanierungen und Inves􀆟􀆟onen in Straßen und Gebäude aufgeschoben. So gelingt zwar der Haushaltsausgleich. Die Schäden aber tragen alle: Schüler in kapu􀆩en Schulen, Pendler und Handwerker auf kapu􀆩en Straßen und Brücken. Ein „Weiter so“ würde den nachfolgenden Genera􀆟onen die Folgen einer kapu􀆩en Infrastruktur hinterlassen. Je früher dieser Trend umgekehrt wird, desto geringer sind die Kosten. Deshalb braucht es jetzt einen Fonds, der über 10 bis 15 Jahre die kommunale Inves􀆟􀆟onstä􀆟gkeit anhebt und verste􀆟gt. Mit dieser Forderung stehen die Kommunen nicht allein. So sieht etwa Michael Hüther, Direktor des Ins􀆟tuts der deutschen Wirtscha􀅌, den Bedarf für einen schuldenfinanzierten Infrastrukturfonds.

4. Erhöhung der Verbundquote: Nordrhein-Wes􀆞alen hat die so genannte Verbundquote in den 1980er Jahren von 28,5 auf 23 Prozent abgesenkt. Deshalb beteiligt es die Kommunen deutlich geringer am Landessteuer-Au􀅅ommen. Diese Entwicklung muss nun dringend umgekehrt werden – mit regelmäßigen Schri􀆩en von jeweils einem Prozentpunkt. Damit können dann der Nachholbedarf bei Instandhaltungen und Inves􀆟􀆟onen in die Infrastruktur, die steigenden Ausgaben für laufenden Aufgaben sowie die Zukun􀅌sthemen Klimaschutz und Digitalisierung finanziert werden.

5. Übernahme eines höheren Anteils an den Soziallasten: In allen Kommunen steigen die Kosten für Sozial- und Jugendhilfeleistungen. Die finanzschwachen Städte und Gemeinden sind dabei aufgrund der sozialen Lasten überdurchschni􀆩lich betroffen. Da diese Aufgaben von Land und Bund an die Kommunen delegiert wurden, müssen beide ihrer Verantwortung mit einem höheren Anteil an den Soziallasten gerecht werden. Insbesondere die Beteiligung an den Kosten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung muss dringend erhöht und der seit 2018 bestehende Festbetrag von bundesweit fünf Milliarden Euro an die Entwicklung angepasst und für die Zukun􀅌 dynamisiert werden.

Hintergrund-Informa􀆟onen

Im überparteilichen Ak􀆟onsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ haben sich 70 Kommunen aus acht Bundesländern zusammengeschlossen, in denen rund 8,5 Millionen Menschen leben. Mitglieder aus Nordrhein-Wes􀆞alen sind dabei: Bochum, Bo􀆩rop, Castrop-Rauxel, Dinslaken, Dorsten, Dortmund, Duisburg, Ennepe-Ruhr-Kreis, Essen, Gelsenkirchen, Gladbeck, Hagen, Hamm, Ha􀆫ngen, Herne, Herten, Krefeld, Leverkusen, Löhne, Lünen, Me􀆩mann, Moers, Mönchengladbach, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Oer-Erkenschwick, Recklinghausen, Kreis Recklinghausen, Remscheid, Schwerte, Solingen, Kreis Unna, Voerde, Waldbröl, Waltrop, Werne, Wesel, Kreis Wesel, Wi􀆩en, Wülfrath und Wuppertal.

Das Bündnis hat insgesamt neun Sprecherinnen und Sprecher, fünf davon stammen aus NRW: Dirk Glaser, Bürgermeister der Stadt Ha􀆫ngen, Burkhard Mast-Weisz, Oberbürgermeister der Stadt Remscheid, Prof. Dr. Uwe Schneidewind, Oberbürgermeister der Stadt Wuppertal, Christoph Gerbersmann, Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer der Stadt Hagen und Mar􀆟n Murrack, Stadtdirektor und Stadtkämmerer der Stadt Duisburg.

Fünf Lösungen für die kommunale Finanzkrise in NRW - Anhang 1
Aktionsbündnisses für die Würde unserer Städte