Gemeinsame Absichtserklärung zwischen Brasilien und Deutschland

Gemeinsame Absichtserklärung über die Partnerschaft für eine sozial gerechte und ökologische Transformation zwischen der Föderativen Republik Brasilien und der Bundesrepublik Deutschland


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  1. Brasilien und Deutschland (im Folgenden als „Seiten“ bezeichnet) verbindet eine intensive Geschichte der Zusammenarbeit sowie ein klares Bekenntnis zu den Zielen der Agenda 2030 und zu einem sozial gerechten Wandel ihrer Volkswirtschaften. Im Bestreben, die Umgestaltung ihrer Volkswirtschaften und Gesellschaften zu beschleunigen, um eine inklusive und nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung zu gewährleisten, die Klimaneutralität voranzubringen, den Verlust der biologischen Vielfalt zu stoppen, die Umweltverschmutzung zu bekämpfen, die Armut zu beenden und den Hunger zu besiegen, haben beide Seiten beschlossen, ihre bestehende Strategische Partnerschaft durch die Begründung der Brasilianisch-Deutschen Partnerschaft für eine sozial gerechte und ökologische Transformation (im Folgenden als „Partnerschaft“ bezeichnet) auszubauen.
  2. Diese Partnerschaft gründet fest auf der Agenda 2030, dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) und dem in diesem Zusammenhang angenommenen Übereinkommen von Paris, dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt und dem zugehörigen Globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming–Montreal sowie dem Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung (UNCCD).
  3. Beide Seiten erkennen die Tragweite der Herausforderungen an, die sich aus dem Klimawandel ergeben, sowie die Dringlichkeit, ihnen zu begegnen. Sie erkennen an, dass es unterschiedliche Mittel und Möglichkeiten gibt, mit diesen Herausforderungen umzugehen, um die Folgen von Ereignissen abzumildern, die mit dem Klimawandel in Zusammenhang stehen. Beide Seiten erkennen an, dass sich diese Mittel und Möglichkeiten abhängig von den jeweiligen sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Gegebenheiten in den einzelnen Ländern und Regionen unterscheiden werden.
  4. Beide Seiten beabsichtigen, ihre Zusammenarbeit zu den folgenden zentralen Zielen und richtungsweisenden Initiativen im Rahmen dieser Partnerschaft zu verstärken:
    1. Schutz, Wiederherstellung und nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen und Ökosysteme: Beide Seiten unternehmen weitere Bemühungen, um Wälder zu schützen, die Entwaldung zu stoppen, die Wiederaufforstung voranzutreiben und degradierte Wälder wiederherzustellen, und zwar im Hinblick darauf, das weltweite Ziel einer nachhaltigen Bewirtschaftung sämtlicher Arten von Wäldern zu erreichen. Brasiliens im Rahmen des Aktionsplans für die Vermeidung und Kontrolle der Entwaldung im Amazonasgebiet getätigtes Bekenntnis zu einem Stopp der Entwaldung bis 2030 sowie seine Absicht, vergleichbare Aktionspläne für jedes brasilianische Biom zu erstellen, ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg, Schutzgebiete und indigene Territorien zu stärken und zu verhindern, dass das Amazonasgebiet seinen Kipppunkt erreicht. Beide Seiten sind sich einig, dass diese Ziele eine harmonische und nachhaltige Wirtschaftsentwicklung, soziale Inklusion und die Schaffung von Einkommen und Arbeitsplätzen erfordern, und zwar auf der Grundlage der Förderung fairer Handelsstrategien und nachhaltiger Produkte aus dem Amazonasgebiet, wie unter den Buchstaben d) und e) dargelegt. Geschehen soll dies unter anderem durch Projekte zur Wiederherstellung, neue Zusagen für den Übergangsfonds des Programms für Amazonas-Schutzgebiete, das Umweltsanierungsprogramm für Naturschutzgebiete in Quellgebieten in den Grenzregionen von Cerrado und Amazonas sowie neue Projekte für eine größere Mitgestaltungsmacht und Stärkung indigener Völker und der ortsansässigen Bevölkerung mit dem Ziel, ihre Territorien zu schützen und natürliche Ressourcen zugunsten von Ernährungssicherheit und Einkommensschaffung nachhaltiger zu nutzen. Darüber hinaus beabsichtigen die Seiten, bei der Bekämpfung der Entwaldung, der Unterstützung der Wiederaufforstung und dem Erhalt der biologischen Vielfalt in Biomen außerhalb des Amazonas zusammenzuarbeiten.
    2. Eine nachhaltige und klimaneutrale Industrie: Beide Seiten werden auf eine Umgestaltung ihrer Industriezweige im Rahmen eines gerechten Wandels hinarbeiten, bei dem Wohlstand und menschenwürdige Arbeitsplätze entstehen, grüne Leitmärkte geschaffen werden und die multilaterale Zusammenarbeit gefördert wird, und zwar auf Grundlage der gegenseitigen Anerkennung ihrer jeweiligen Wege zur Nachhaltigkeit. Dabei werden sie sich auf Kapazitätsaufbau und Ausbildung, die Dekarbonisierung des Verkehrs und die Finanzierung von Maßnahmen in den Bereichen Klimaschutz und biologische Vielfalt sowie darauf konzentrieren, Ressourceneffizienz, Kreislaufwirtschaft, CO2-armen Wasserstoff insbesondere aus erneuerbaren Energien und eine nachhaltige Energiewende einschließlich erneuerbarer Energien zu fördern, und zwar im Einklang mit den Zielen von Brasiliens Plan für die ökologische Transformation und Deutschlands Bundes-Klimaschutzgesetz. Dies soll unter anderem geschehen durch die Arbeit an neuen Projekten zur Energiewende, zur Dekarbonisierung der Industrie und zu einer Produktion mit größerem Wertzuwachs in Ländern und Regionen, in denen erneuerbare Energiequellen und Rohstoffe vorhanden sind.
    3. Klimaforschung: Wissenschaftlicher Fortschritt ist angesichts des globalen Klimawandels von besonderer Bedeutung. Neben anderen Projekten bietet die gegenwärtige wissenschaftliche Kooperation am Amazon Tall Tower Observatory (ATTO) ein wirkungsvolles Instrument zum Verständnis der Wechselwirkungen zwischen Ökosystemen und Atmosphäre, insbesondere in den Bereichen atmosphärische Grenzschicht, Zusammensetzung der Atmosphäre, Wolkenphysik und Ökologie von Ökosystemen. Die Forschungsergebnisse bilden eine wesentliche Grundlage für politische Entscheidungen im Bereich Klimawandel. Beide Seiten werden die Zusammenarbeit in der Klimaforschung am ATTO auf lange Sicht fortführen.
    4. Verbesserung der Existenzgrundlagen vor Ort durch Zusammenarbeit in den Bereichen Rohstoffe, Produktion mit größerem Wertzuwachs und resiliente Lieferketten: Förderung der Ziele 1, 2, 8, 12 und 15 für nachhaltige Entwicklung durch Anregen einer Veränderung nicht nachhaltiger Konsummuster und Produktionsweisen sowie Unterstützung der nachhaltigen Bewirtschaftung, Beschaffung und Verarbeitung von Rohstoffen unter Beteiligung der ortsansässigen Bevölkerung mit dem Ziel, lokale Wertschöpfungsketten bei gleichzeitiger Achtung der Menschenrechte und Minderung von Umweltrisiken zu schaffen. Geschehen soll dies unter anderem durch ein Projekt zur Bekämpfung der Quecksilberverseuchung durch illegalen Goldabbau und Workshops zur Förderung entwaldungsfreier Lieferketten.
    5. Förderung einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung und der Schaffung von Arbeitsplätzen: Die Bereiche der Zusammenarbeit werden nachhaltige Ernährungssysteme und Landwirtschaft, Entwicklung der Privatwirtschaft und Nachhaltigkeit im Finanzsystem (unter anderem nachhaltige/grüne Kreditlinien und Reduzierung umweltschädlicher Subventionen) umfassen. In diesem Zusammenhang werden sich die Projekte auf grüne Finanzierung sowie auf eine sozioökologische Umgestaltung der Wirtschaft konzentrieren, wodurch Beschäftigung gefördert und ein Beitrag zur ökologischen Transformation Brasiliens geleistet werden soll, wozu auch die Bekämpfung von Hunger und Armut zählt.
    6. Gestaltung einer sozial gerechten Transformation durch Stärkung des Arbeitsschutzes, Förderung menschenwürdiger Arbeit und Unterstützung nachhaltiger Stadtentwicklung und Mobilität. In diesem Zusammenhang sind sich beide Seiten einig, dass die Förderung der Menschenrechte, der Gleichstellung der Geschlechter, der Rechte von ortsansässiger Bevölkerung und indigenen Völkern sowie des Kampfes gegen Kinder- und Zwangsarbeit dazu beitragen werden, die nachhaltige Entwicklung in ihren drei Säulen zu unterstützen.
  5. Ferner werden die Seiten ihre Zusammenarbeit zu zentralen Themen und Dialogen in multilateralen Foren im Rahmen dieser Partnerschaft durch eine Reihe von Vereinbarungen und Beiträgen, die in der Gemeinsamen Erklärung („Kommuniqué“) der 2. Deutsch-Brasilianischen Regierungskonsultationen dargelegt sind, auf eine formelle Grundlage stellen.
  6. Die Arbeit im Rahmen dieser Gemeinsamen Absichtserklärung über eine Partnerschaft für eine sozial gerechte und ökologische Transformation soll einer regelmäßigen Überprüfung unterzogen werden. Alle bestehenden bilateralen Formate in den einschlägigen Politikbereichen werden zu dieser Partnerschaft beitragen. Synergien mit anderen Entwicklungspartnern einschließlich multilateraler Akteure und internationaler Initiativen sollen gefördert werden.
  7. Beide Seiten beabsichtigen, die Fortschritte in der Partnerschaft durch jährliche Gespräche auf ministerieller Ebene zu begleiten und die allgemeine Richtung der zukünftigen Arbeit im Rahmen der Regierungskonsultationen zwischen Deutschland und Brasilien vorzugeben.

8. Diese Gemeinsame Absichtserklärung stellt keinen Vertrag dar und begründet für die Seiten keine völkerrechtlichen Rechte oder Pflichten. Dementsprechend verpflichtet sie die Seiten weder zur Bereitstellung von Finanzmitteln, Personal, Dienstleistungen oder anderen Ressourcen, noch begründet sie verbindliche Rechtsansprüche oder Verpflichtungen im Sinne des Völkerrechts oder des einzelstaatlichen Rechts, nachdem die Gemeinsame Absichtserklärung wirksam wird. Sie kann mit dem gegenseitigen schriftlichen Einverständnis beider Seiten jederzeit geändert werden. Jede Seite kann die Zusammenarbeit zu jedem Zeitpunkt beenden. Sie sollte die jeweils andere Seite nach Möglichkeit mindestens drei Monate im Voraus schriftlich von ihrer Absicht unterrichten, die Zusammenarbeit zu beenden.

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