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Das Öko-Institut ist eine gemeinnützige, nicht gewinn-orientierte unabhängige Forschungs- und Beratungseinrichtung. Es arbeitet unabhängig und ergebnisoffen und nimmt keine Weisungen von Dritten entgegen.
Das Öko-Institut erhält schon seit vielen Jahren von verschiedenen Bundesregierungen Aufträge und Zuwendungen, von Ministerinnen und Ministern der CDU und der CSU, der SPD, der FDP und der Grünen. Wir erstellen Studien für eine Vielzahl von Bundesministerien und -behörden, Landesministerien und Kommunen, Institutionen der Europäischen Union, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen. Die Vielfalt der Auftraggeber ist in Referenzlisten und Jahresberichten öffentlich einsehbar dargestellt.
Im Jahr 2022 arbeiteten die Expertinnen und Experten des Öko-Instituts in mehr als 450 Projekten im Auftrag oder mit Zuwendungen von über 150 Organisationen. Der durchschnittliche jährliche Umsatz lag in den Jahren 2018 bis 2022 bei 18,51 Millionen Euro verteilt auf Institutionen der Europäischen Union (circa 15 Prozent), Bundesministerien (circa 32 Prozent), Bundesunternehmen und -Behörden, sowie Landes- und kommunale Verwaltungen (circa 41 Prozent) und Unternehmen, Unternehmensverbände und zivilgesellschaftliche Organisationen (circa 12 Prozent).
Im jetzigen Zuständigkeitsbereich des BMWK zu Energie und Klimaschutz haben das Bundeswirtschafts- und Bundesumweltministerium (wo Teile dieser Zuständigkeit zuvor lagen) das Öko-Institut in den Jahren 2019 bis 2021 mit umfangreicheren Aufträgen und Zuwendungen betraut als das aktuelle BMWK.
Immer wieder werden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Öko-Instituts als Vertretung der Wissenschaft in Beratungsgremien und Kommissionen berufen: So unter anderem Felix Matthes von CDU-Wirtschaftsminister Peter Altmaier für den Nationalen Wasserstoffrat. Auch die Berufung von Verena Graichen als ehrenamtliche stellvertretende Vorsitzende des BUND in den Nationalen Wasserstoffrat erfolgte durch Peter Altmaier. Die Berufung des Mitarbeiters Jakob Graichen in den Arbeitskreis Klimaneutrale Luftfahrt unter Leitung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) und des BMWK erfolgte aufgrund seiner langjährigen Expertise im Thema. Er war unter anderem bereits von 2005 bis 2010 Teil und später Sprecher der EU-Expertengruppe zum Thema internationaler Verkehr in den internationalen Klimaverhandlungen.
Aufträge für das Öko-Institut seitens der öffentlichen Hand und somit auch der Bundesministerien kommen über öffentliche Ausschreibungsverfahren entsprechend der vergaberechtlichen Vorgaben zustande. Grundlage für Vergabe- beziehungsweise Zuwendungsentscheidungen sind stets die langjährige wissenschaftliche Arbeit und Expertise des Öko-Instituts e.V. in den jeweiligen Themenfeldern.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat 2020 entschieden (Aktenzeichen XIII ZR 22/19), dass familiäre Beziehungen von Mitarbeitenden sich nicht diskriminierend auf die Beauftragung des Öko-Instituts auswirken dürfen. Ein Ausschluss eines Anbieters aufgrund familiärer Verbindungen zwischen Mitarbeitenden und dem Auftraggeber ist vergaberechtswidrig.
Jakob Graichen und Verena Graichen sind beide seit über 15 Jahren am Öko-Institut angestellt als tariflich Beschäftigte in der Funktion Senior Researcher und sind Teil des Teams von 80 Senior Researcher beziehungsweise 140 wissenschaftlichen Mitarbeitenden am Öko-Institut. Sie haben keine Leitungsfunktionen, Personalverantwortung oder arbeitsrechtliches Direktionsrecht.
Jakob und Verena Graichen koordinieren entsprechend einer internen Compliance-Regelung zur Vermeidung von möglichen Interessenkonflikten seit dem Regierungswechsel keine Akquisen für BMWK-Aufträge und haben keine Projektleitungen für vom BMWK vergebene Aufträge inne.