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Keine Verlagerung der Kommunalen Finanzaufsicht
„Vor der Kommunalwahl im kommenden Jahr wird es keine Verlagerung der Kommunalen Finanzaufsicht von den Landräten auf die Regierungspräsidien geben“, heißt es in einer aktuellen Mitteilung aus dem Hessischen Innenministerium. Landrat Joachim Arnold, der auch Vorsitzender der Bezirksversammlung Süd des Hessischen Landkreistages ist, begrüßte die Entscheidung.
„Damit hat der Innenminister letzten Endes doch noch eine vernünftige Position bezogen. Das war zwar eine langwierige aber am Ende eine kluge Entscheidung, denn die Landräte sind vor Ort und damit wesentlich näher an den tatsächlichen Problemen.“, so Arnold. Derzeit unterstehen nur die Kommunen, die unter den Schutzschirm des Landes geschlüpft sind, der Kommunalaufsicht des Regierungspräsidenten. „Tatsache ist, dass vom fernen Darmstadt aus das nötige Einfühlungsvermögen für die Situation der Kommunen vor Ort gar nicht so intensiv sein kann. Schon heute wird deshalb immer wieder in den Landratsämtern nachgefragt, sogar wenn es um die Schutzschirmkommunen geht“, berichtet Arnold aus der Praxis. „Wenn die Verlagerung der Finanzaufsicht zu den Regierungspräsidenten stattgefunden hätte, dann hätte das zu einer unnötigen zusätzlichen Bürokratisierung bei den Kommunen geführt.“ So sieht das auch der Hessische Landkreistag und der Hessische Städte- und Gemeindebund. Gerade vor dem Hintergrund der unzureichenden Finanzausstattungen, der Landkreise und der Städte und Gemeinden wäre das absolut nicht hinnehmbar gewesen.
Verärgerung über Tonart
Trotz der Zustimmung zur Entscheidung ist Landrat Arnold mächtig verärgert über den Ton, den Hessens Innenminister Peter Beuth laut einem Artikel in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung anschlägt. „Dort wird Beuth mit den Worten zitiert, er wolle den Kreisen noch eine Chance geben, sich als Kommunalaufsicht zu bewähren. Er habe festgestellt, dass die Landräte die Notwendigkeit zur „Umsteuerung“ – sprich: einer rigideren Kontrolle – bei der Finanzaufsicht erkannt hätten.
„Das ist, zumindest was die Wetterauer Kommunalaufsicht angeht, absolut Hanebüchen. Wir achten seit jeher sehr genau auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen und verweigern letztendlich auch die Haushaltsgenehmigung, wenn die Vorgaben des Hessischen Innenministers als oberste Kommunalaufsicht im Lande nicht eingehalten werden.“ Beispielhaft nennt Landrat Arnold fehlende oder nicht gesetzeskonforme Straßenbeitragssatzungen in Bad Nauheim und Bad Vilbel, die Genehmigung deren Haushalte 2014 verhindert haben.
„Statt oberlehrerhafter Schulmeisterei des Innenministers hätte er sich und das Land selbst besser in die Pflicht genommen. Selbst Gesetze zu beschließen, die zu erheblichen Defiziten bei den Kommunen führen, und gleichzeitig mangelnde Haushaltsdisziplin bei ihnen anzuprangern, das ist absolut nicht hinnehmbar“, so Landrat Arnold abschließend.