Landwirtschaftliche Betriebe weiter entlastet:

Bodennutzungshaupterhebung erstmalig ausschließlich verwaltungsdatenbasiert

Erstmalig wird die Bodennutzungshaupterhebung im Jahr 2025 ausschließlich auf Basis von Verwaltungsdaten durchgeführt. Für fast 4.000 landwirtschaftliche Betriebe in Sachsen entfällt damit die Berichtspflicht zu dieser Erhebung.


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Bodennutzungshaupterhebung erstmalig ausschließlich verwaltungsdatenbasiert

Erstmalig wird die Bodennutzungshaupterhebung im Jahr 2025 ausschließlich auf Basis von Verwaltungsdaten durchgeführt. Für fast 4.000 landwirtschaftliche Betriebe in Sachsen entfällt damit die Berichtspflicht zu dieser Erhebung.


Wie das Statistische Landesamt mitteilt, werden die Daten über die Anbauverhältnisse der landwirtschaftlichen Betriebe erstmals nicht direkt bei den Betrieben erfragt. Zur diesjährigen Bodennutzungshaupterhebung werden stichprobenartig Daten des Sammelantrags auf Direktzahlungen und flächenbezogene Agrarförderung ausgewertet.

Bislang waren die Betriebe im Rahmen der jährlichen Bodennutzungshaupterhebung aufgefordert, über die Nutzung der Gesamtflächen nach Hauptnutzungs- und Kulturarten und des Anbaus auf dem Ackerland nach Nutzungszweck, Kultur- und Pflanzenarten Auskunft zu geben. Damit ist die neukonzipierte Bodennutzungshaupterhebung nach der Abschaffung der Rinderzählung und der Forststrukturerhebung bereits die dritte große Entastung von amtlichen Statistikpflichten im Agrarbereich.

Statistik Sachsen: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen direkter Link zum Artikel