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Das antwortet die Bundesregierung (20/12919) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/12648). Die Zahl entstammt dem Haushaltsentwurf 2025 (20/12400). Dort sind die Mittel laut Antwort für die „Digitalisierung der Verwaltung und Verwaltungsdienstleistungen“ etatisiert. Als „Ende-zu-Ende-Digitalisierung“ wird in diesem Zusammenhang die vollständige Digitalisierung der Verwaltungsprozesse von Antragsstellung bis Ergebnismitteilung verstanden. Wie die Bundesregierung ausführt, habe die Umsetzung beim Bund begonnen. So habe beispielsweise das Eisenbahnbundesamt sein Antragsverfahren „Beschwerden zur Durchsetzung von Fahrgastrechten im Eisenbahn-, Bus- und Schiffsverkehr einreichen“ vollständig digitalisiert.
Für die Umsetzung des „Once-Only-Prinzips“ (OOP) sind im Haushaltsentwurf laut Bundesregierung zehn Millionen Euro eingestellt. Ziel des OOP ist es, dass Bürgerinnen und Bürger beziehungsweise Unternehmen von der wiederholten Eingabe von Daten entlastet werden sollen. Eine „spürbare Entlastung“, nach der die AfD-Fraktion gefragt hatte, erwartet die Bundesregierung „ab Ende des Jahres 2026“. Bis dahin sollen die Register „mit dem Nationalen Once-Only-Technical System (NOOTS) verbunden sein, um das Once-Only-Prinzip technisch umzusetzen“.