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„Auf unserem Service-Portal myEBU haben Bürgerinnen und Bürger schon länger die Möglichkeit, ihre Abfallgebührenbescheide digital einzusehen und herunterzuladen“, erklärt Bernd Schneider, Leiter des Service-Bereichs der EBU. Ab sofort gibt es auch die Möglichkeit, sich digital über den Eingang des Bescheids informieren zu lassen. Der Postversand entfällt dann. „Das ist zeitgemäß, wesentlich umweltfreundlicher und schont Ressourcen“, so Schneider. Die finanzielle Ersparnis kommt über die Gebühren letztlich den Kundinnen und Kunden zugute. Selbstverständlich entspricht das Portal den aktuellen Datenschutz-Bestimmungen.
Der digitale Abfallgebührenbescheid kann über myEBU (www.myebu.de) selbst eingerichtet werden. Nach der Anmeldung gelangt man über den Bereich „Mein Konto“ in die Einstellungen und kann dort unter „Bescheidzustellung“ auswählen, ob der Bescheid weiterhin herkömmlich versendet werden soll oder ob man eine Benachrichtigung per E-Mail erhalten möchte, sobald ein neuer Bescheid digital verfügbar ist. Zur erstmaligen Anmeldung auf myEBU ist der aktuelle Gebührenbescheid erforderlich. Ein Vorteil des digitalen Bescheids ist auch, dass dieser direkt aufs Handy geladen werden kann und so z.B. bei Besuchen der Recyclinghöfe immer griffbereit ist.
Weitere Funktionen des Service-Portals sind z.B. das Abrufen individueller Leerungsdaten, die Beauftragung von Sperrmüllabfuhren u.v.m. Neben myEBU setzen die EBU auch die MyMüll-App ein, um ihre Kundinnen und Kunden aktiv über die neuesten Entwicklungen bzw. die nächsten Entsorgungsstandorte zu informieren, an die Abfuhrtermine zu erinnern etc. Auch das Informationsangebot auf www.ebu-ulm.de rund um Entsorgung, Mülltrennung und Abfallvermeidung wird kontinuierlich ausgebaut. Seit 2023 sind die EBU zudem auf Instagram und Facebook präsent.