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Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) hat auf ihrer Tagung am 27. November 2024 in Leipzig darüber beraten, wie sich die Informationsfreiheit in allen Bundesländern etablieren lässt. Außerdem befasste sich die IFK auf ihrer 47. Sitzung mit der Transformation der bestehenden Informationsfreiheitsgesetze zu fortschrittlichen Transparenzgesetzen.
Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Dr. Juliane Hundert, die in diesem Jahr den IFK-Vorsitz innehat, erklärt:
»Das Ampel-Aus in Berlin bedeutete leider auch das Aus für ein bundesdeutsches Transparenzgesetz, das der Koalitionsvertrag von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vorsah. Das ist sehr bedauerlich. Ich hoffe, dass sich der nächste Bundestag und die nächste Bundesregierung die Transparenz behördlichen Handelns wieder auf die Fahnen schreibt und das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes zu einem Transparenzgesetz weiterentwickelt. Damit würden Bundesbehörden verpflichtet, Informationen aktiv auf einer Plattform der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.«
Weiterhin verabschiedete die IFK eine Entschließung, mit der ein progressives Transparenzgesetz für Niedersachsen gefordert wird.
»Transparenz staatlichen Handelns ist für eine funktionierende Demokratie mit mündigen Bürgerinnen und Bürgern elementar. Die IFK appelliert in ihrer verabschiedeten Entschließung an den niedersächsischen Gesetzgeber, das in dieser Legislaturperiode avisierte Landestransparenzgesetz zu schaffen. Auch in Niedersachen ist ein Transparenzgesetz im Koalitionsvertrag vorgesehen. Dieses würde die bestehenden Lücken in der Informationsfreiheit in Deutschland weiter schließen. Niedersachsen ist neben Bayern eines der letzten Bundesländer, das noch keine Informationsfreiheit gewährleistet«, so Dr. Juliane Hundert.
Neben den genannten Themen diskutierten die Teilnehmenden auch, wie die IFK ihre Sichtbarkeit in der Öffentlichkeit verbessern kann. Der Fokus lag hierbei auf der Professionalisierung des Erscheinungsbilds.
Über die IFK
Der IFK gehören die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sowie die Informationsfreiheits-/Transparenzbeauftragten der Länder an. Bayern und Niedersachsen sind in diesem Gremium nicht vertreten, da es dort noch kein allgemeines und voraussetzungsloses Informationszugangsrecht gibt. Die IFK tagt zweimal pro Jahr. Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Die IFK fasst Entschließungen und Handlungsempfehlungen zu aktuellen Themen der Transparenz und Informationsfreiheit. Unter www.datenschutz.sachsen.de/transparenz.html sind die Positionspapiere, Protokolle und Entschließungen der IFK veröffentlicht.