Update zu wichtigen abfallrechtlichen Entscheidungen

Der vorliegende Beitrag enthält ein Update von wichtigen abfallrechtlichen Entscheidungen in Kurzfassung. Hervorzuheben sind zwei Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichtes Greifs-wald zum Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern und des Verwaltungsgerich-tes Cottbus zur Beseitigung von asbesthaltigem Bauschutt.


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OVG Greifswald – Rechtmäßigkeit einer Abfallgebührensatzung

Das Oberverwaltungsgericht hatte über einen Normenkontrollantrag gegen die ab dem 01.01.2016 geltende Abfallgebührensatzung eines Landkreises zu entscheiden. Nach umfassen-der Überprüfung bestätigte der Senat die Abfallgebührensatzung und wies den Normenkon-trollantrag mit Urteil vom 26.10.2021 zurück (Az.: 3 K 441/16). Ausführlich zu der Entscheidung siehe unseren Beitrag vom 08.11.2021 (Rubrik: GGSC/ Abfallgebührenrecht).

BVerwG zu Schmutzwasser

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Berufungsentscheidung wegen einer Verletzung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes des Vertrauensschutzes und des Gleichheitssatzes aufge-hoben und zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen. Der Grundsatz des Vertrauensschutzes gilt auch bei einem Wechsel des Ein-richtungsträgers (Urt. v. 06.10.20219, Az.: 9 C 9.20).

BayVGH zu Krankenhausabfällen

Der BayVGH hat sich mit Beschluss vom 12.08.2021 (Az.: 12 ZB 20.1855 u.a.) zur Vorbehandlung infektiöser Krankenhausabfälle, Abgrenzung zwischen Verwertung und Beseitigung und zum Vorrang der Verwertung geäußert.

OVG Greifswald – Ausgleich von Über- und Unterdeckungen

Das OVG Greifswald hat im Rahmen eines Rechtsstreits über die Heranziehung zu Abfallgebüh-ren wichtige Hinweise zum Ausgleich von Über- und Unterdeckungen gegeben (Beschluss vom 15.07.2021, Az.: 3 LZ 553/19 OVG). Ausführlich berichten wir in unserem Beitrag am Mittwoch, den 01.12.2021 zu dieser Entscheidung (Rubrik: GGSC/ Abfallgebührenrecht).

Kammergericht – Werbeanzeige zu Entsorgungstätigkeit

Das Kammergericht hat sich mit der Zulässigkeit einer Internet-Werbeanzeige eines gewerbli-chen Entsorgungsdienstleisters befasst (Urt. v. 13.07.2021, Az.: 5 U 87/19).

VG Cottbus zur Beseitigung von asbesthaltigem Bauschutt

Die Abfallbehörde darf einen Windparkbetreiber verpflichten, geringfügig asbesthaltigen Bau-schutt, der bei der Errichtung der Zufahrten zu dem Windpark verbaut wurde, auszubauen und zu beseitigen. Das hat das Verwaltungsgericht Cottbus mit Urteil vom 17.06.2021 entschieden (Az.: 3 K 368/16). Ausführlich haben wir diese Entscheidung in unserem Beitrag vom 15.11.2021 besprochen (Rubrik: GGSC/ Kreislaufwirtschaftsrecht).

Behörden und kommunalen Unternehmen übersenden wir auf Nachfrage gerne die angeführ-ten Entscheidungen.

Gaßner, Groth, Siederer & Coll. [GGSC]