GGSC - Kreislaufwirtschaftsrecht [GGSC]

Nach über 20 Jahren: Deponie Schwanebeck geht gemäß Deponieverordnung von Stilllegungs- in Nachsorgephase über +++ Blockheizkraftwerk vor Ort verwertet Deponiegas

Heute wurde die Deponie Schwanebeck im brandenburgischen Panketal feierlich in die Nachsorge entlassen.

 Panketal / Schwanebeck, 20.06.2026

Die europäische Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (kurz: „IED-Richtlinie“) sowie die Richtlinie 1999/31/EG über Abfalldeponien wurden im Jahr 2024 umfassend geändert (IED 2.0). Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, diese Änderungen bis zum 01.07.2026 in nationales Recht umzusetzen. Am 23.01.2026 hat die Bundesregierung hierzu einen Gesetzentwurf zur Anpassung des deutschen Rechts veröffentlicht. Parallel dazu liegt ein Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums zur Anpassung der einschlägigen Rechtsverordnungen vor. Beide Entwürfe sehen zum Teil weitreichende Änderungen für immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Abfallbehandlungsanlagen und Deponien vor.

 Berlin, 30.03.2026

Seit Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) am 01.08.2023 sind inzwischen mehr zwei Jahre vergangen. Mit ihr wurde erstmals ein bundesweit einheitlicher Rechtsrahmen für den Einsatz mineralischer Ersatzbaustoffe geschaffen. Ziel ist es, die Verwertung dieser Materialien rechtssicher zu gestalten und zugleich hohe Anforderungen an den Boden- und Grundwasserschutz zu gewährleisten. Inzwischen liegen vielfältige Vollzugshinweise, Ländererlasse und Praxiserfahrungen vor – Anlass genug, die bisherigen Entwicklungen und offenen Fragen näher zu beleuchten.

 Berlin, 05.01.2026

Nach einer aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf dürfen Straßenbehörden in der Regel kein „Totalverbot“ für die Aufstellung von Altkleider-Containern vorsehen (Urteil vom 07.08.2025, 16 K 1574/24).

 Berlin, 06.10.2025

Mit der Novelle der Industrieemissionsrichtlinie (IED-Richtlinie) und ihrer Umsetzung in nationales Recht durch das sogenannte Mantelgesetz bzw. die Mantelverordnung nimmt der Gesetzgeber weitreichende Änderungen im Umwelt- und Anlagenrecht vor. Ziel ist es, die Umweltstandards in besonders emissionsintensiven Branchen – wie der Energieerzeugung, der chemischen Industrie, der Abfallbehandlung und der Tierhaltung – zu verschärfen und EU-weit zu vereinheitlichen. Auch Betreiber von Abfallentsorgungsanlagen, insbesondere Deponien, sind von den Neuregelungen direkt betroffen.

 Berlin, 30.09.2025

Es ist ein vergleichsweise kleiner Stoffstrom. Aber für Kommunen stellt sich die aktuelle Krise auf dem Alttextilienmarkt als Chance dar.

 Berlin, 15.09.2025

Der VGH Baden-Württemberg hatte in einem Verfahren über die Abfalleigenschaft eines bei der Herstellung von Zementklinker anfallenden Bypassstaub-Rohmehl-Gemischs klargestellt, dass eine – für die Einordnung als „Nebenprodukt“ erforderliche – Weiterverwendung im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1 KrWG nur dann vorliege, wenn diese bereits während des Herstellungsverfahrens gewiss ist (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.05.2025, Az.: 10 S 2112/24).

 Berlin, 25.08.2025

PreZero investiert in die Infrastruktur der europäischen Kreislaufwirtschaft und betreibt neue KI-betriebene Anlage in Österreich.

Nach über einem Jahr Bauzeit hat PreZero in Sollenau (Niederösterreich) eine der modernsten Sortieranlagen für Leichtverpackungen (LVP) in Europa in Betrieb genommen. Damit unterstreicht der Umweltdienstleister der Schwarz Gruppe sein Engagement für die europäische Kreislaufwirtschaft und eine unabhängige Rohstoffversorgung.

 Neckarsulm, 30.07.2025

Die aktuelle Altkleider-Krise verlangt nach Lösungen. Hierzu hatten wir schon mehrfach berichtet (z.B. zu den Getrenntsammlungspflichten unseren Beitrag vom 03.02.2025 (Rubrik: GGSC/ Kreislaufwirtschaftsrecht), zum Umgang mit Insolvenzen von Altkleider-Unternehmen unseren Beitrag vom 18.11.2024 (Rubrik: GGSC/ Überlassungspflichten) etc.).

 Berlin, 07.07.2025

Wenn Unregelmäßigkeiten mit grün gelisteten, ins Ausland verbrachten Kunststoffabfällen festgestellt wurden, darf die Abfallverbringungsbehörde den Betreiber der Anlage, bei dem die Abfälle angefallen sind, verpflichten, die Behörde vor künftigen Verbringungen solcher Abfälle ins Ausland zu informieren. So lässt sich ein aktueller Beschluss des OVG Greifswald vom 31.03.2025 zusammenfassen. Das OVG Greifswald bestätigte damit die Entscheidung des VG Schwerin im Eilverfahren und vergleichbare Entscheidungen des VG Halle und des OVG Magdeburg im Eil- und Hauptsacheverfahren.

 Berlin, 14.04.2025