GGSC - Kreislaufwirtschaftsrecht [GGSC]
Seit Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) am 01.08.2023 sind inzwischen mehr zwei Jahre vergangen. Mit ihr wurde erstmals ein bundesweit einheitlicher Rechtsrahmen für den Einsatz mineralischer Ersatzbaustoffe geschaffen. Ziel ist es, die Verwertung dieser Materialien rechtssicher zu gestalten und zugleich hohe Anforderungen an den Boden- und Grundwasserschutz zu gewährleisten. Inzwischen liegen vielfältige Vollzugshinweise, Ländererlasse und Praxiserfahrungen vor – Anlass genug, die bisherigen Entwicklungen und offenen Fragen näher zu beleuchten.
Nach einer aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf dürfen Straßenbehörden in der Regel kein „Totalverbot“ für die Aufstellung von Altkleider-Containern vorsehen (Urteil vom 07.08.2025, 16 K 1574/24).
Mit der Novelle der Industrieemissionsrichtlinie (IED-Richtlinie) und ihrer Umsetzung in nationales Recht durch das sogenannte Mantelgesetz bzw. die Mantelverordnung nimmt der Gesetzgeber weitreichende Änderungen im Umwelt- und Anlagenrecht vor. Ziel ist es, die Umweltstandards in besonders emissionsintensiven Branchen – wie der Energieerzeugung, der chemischen Industrie, der Abfallbehandlung und der Tierhaltung – zu verschärfen und EU-weit zu vereinheitlichen. Auch Betreiber von Abfallentsorgungsanlagen, insbesondere Deponien, sind von den Neuregelungen direkt betroffen.
Es ist ein vergleichsweise kleiner Stoffstrom. Aber für Kommunen stellt sich die aktuelle Krise auf dem Alttextilienmarkt als Chance dar.
Der VGH Baden-Württemberg hatte in einem Verfahren über die Abfalleigenschaft eines bei der Herstellung von Zementklinker anfallenden Bypassstaub-Rohmehl-Gemischs klargestellt, dass eine – für die Einordnung als „Nebenprodukt“ erforderliche – Weiterverwendung im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1 KrWG nur dann vorliege, wenn diese bereits während des Herstellungsverfahrens gewiss ist (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.05.2025, Az.: 10 S 2112/24).
PreZero investiert in die Infrastruktur der europäischen Kreislaufwirtschaft und betreibt neue KI-betriebene Anlage in Österreich.
Nach über einem Jahr Bauzeit hat PreZero in Sollenau (Niederösterreich) eine der modernsten Sortieranlagen für Leichtverpackungen (LVP) in Europa in Betrieb genommen. Damit unterstreicht der Umweltdienstleister der Schwarz Gruppe sein Engagement für die europäische Kreislaufwirtschaft und eine unabhängige Rohstoffversorgung.
Die aktuelle Altkleider-Krise verlangt nach Lösungen. Hierzu hatten wir schon mehrfach berichtet (z.B. zu den Getrenntsammlungspflichten unseren Beitrag vom 03.02.2025 (Rubrik: GGSC/ Kreislaufwirtschaftsrecht), zum Umgang mit Insolvenzen von Altkleider-Unternehmen unseren Beitrag vom 18.11.2024 (Rubrik: GGSC/ Überlassungspflichten) etc.).
Wenn Unregelmäßigkeiten mit grün gelisteten, ins Ausland verbrachten Kunststoffabfällen festgestellt wurden, darf die Abfallverbringungsbehörde den Betreiber der Anlage, bei dem die Abfälle angefallen sind, verpflichten, die Behörde vor künftigen Verbringungen solcher Abfälle ins Ausland zu informieren. So lässt sich ein aktueller Beschluss des OVG Greifswald vom 31.03.2025 zusammenfassen. Das OVG Greifswald bestätigte damit die Entscheidung des VG Schwerin im Eilverfahren und vergleichbare Entscheidungen des VG Halle und des OVG Magdeburg im Eil- und Hauptsacheverfahren.
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Seit dem 01.01.2025 sind öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger verpflichtet, in privaten Haushaltungen angefallene und überlassene Textilabfälle getrennt zu sammeln. Auf Seiten der privaten Abfallerzeuger/-besitzer führt die (auf § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 KrWG) beruhende Pflicht indes nicht selten zu Verunsicherung: Dürfen verschlissene und/oder verschmutzte Alttextilien nicht mehr über den Restabfallbehälter entsorgt werden?