GGSC - Organisation der Abfallwirtschaft [GGSC]

Am 19.11.2025 hat das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg in 3 Urteilen die umstrittene Praxis der EU-Kommission gestoppt, die bisher Genehmigungen von Pestizid-Wirkstoffen nach dem Ende ihres Geltungszeitraums routinemäßig verlängert, wenn sich das Verfahren zur Wiederzulassung des Wirkstoffs verzögert.

 Berlin, 03.12.2025

Zum Jahresende 2025 droht die regelmäßige Verjährungsfrist für viele Forderungen aus dem Jahr 2022 abzulaufen. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt nach § 195 BGB drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.

 Berlin, 12.11.2025

In einem aktuellen Fall hatte das OVG Schleswig-Holstein über die sofortige Vollziehbarkeit einer Untersagungs- und Räumungsverfügung nach § 20 Abs. 2 Satz 1 BImSchG zu entscheiden (Beschluss vom 12.09.2025, Az.: 5 MB 9/25). Gegenstand der Verfügung war eine seit Jahren ohne Genehmigung betriebene Anlage zur Boden- und Bauschuttaufbereitung einschließlich zugehöriger Lagerflächen.

 Berlin, 15.10.2025

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem aktuell entschiedenen Vorabentscheidungsverfahren bestätigt, dass eine nach slowenischem Recht erforderliche Organisation des Systems der erweiterten Herstellerverantwortung mit Unionsrecht – insbesondere mit der Niederlassungs- sowie Dienstleistungsfreiheit und dem Recht auf unternehmerische Betätigung – vereinbar sein kann (EuGH, Urt. vom 10.07.2025, Rs.: C-254/23).

 Berlin, 03.09.2025

In einem kürzlich entschiedenen Strafverfahren hatte das Landgericht Hamburg klargestellt, unter welchen Voraussetzungen der Anwendungsbereich des § 1 Nr. 1 Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) eröffnet ist, wenn eine Verbringung „aus dem Bundesgebiet“ in Rede steht (LG Hamburg, Beschluss vom 31.03.2025, Az.: 636 KLs 9/23). Diesbezüglich stellt sich die Frage, wann eine Abfallverbringungshandlung den erforderlichen Inlandsbezug aufweist.

 Berlin, 01.09.2025

Immer wieder sind Anordnungen, mit denen Grundstückseigentümer:innen verpflichtet werden ihre Abfallbehälter an einem vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) bestimmten, Sammelplatz bereitzustellen, Gegenstand verwaltungsgerichtlicher Auseinandersetzungen. Jüngst hat das VG Lüneburg in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes wichtige Hinweise dazu gegeben, welche Anforderungen an den Nachweis einer konkreten Gefährdung zu stellen sind, aufgrund derer die Müllabfuhr eine Straße nicht befahren und eine grundstücksnahe Entsorgung nicht erfolgen kann (Beschluss vom 08.05.2025, Az.: 3 B 13/25).

 Berlin, 27.08.2025

ÖrE setzen vor allem auf ihren Wertstoffhöfen Messgeräte im Sinne des Mess- und Eichgesetztes (MessEG) ein. Insbesondere Waagen kommen dort verbreitet zur Anwendung. Wer ein Messgerät verwendet, hat nach § 31 Abs. 2 Nr. 3 MessEG sicherzustellen, dass das Messgerät nach § 37 Abs. 1 MessEG nicht ungeeicht verwendet wird.

 Berlin, 06.08.2025

Wird mittels einer Ausschreibung ein öffentlicher Auftrag oder eine Konzession vergeben, so hat der Auftrag-/Konzessionsnehmer im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses elektronische Rechnungen an den öffentlichen Auftraggeber zu übermitteln. Diese Pflicht zur Ausstellung von elektronischen Rechnungen ergibt sich aus den E-Rechnungsverordnungen der Bundesländer. Am 01.04.2025 ist nun auch die Übergangsfrist für das letzte Bundesland (Rheinland-Pfalz) abgelaufen.

 Berlin, 30.07.2025

In unserem heutigen Beitrag weisen wir auf ein kurzes Interview hin, das unsere Kollegin, Rechtsanwältin Katrin Jänicke, dem Südwestrundfunk (SWR) gegeben hat. Es geht um die in der kommunalen Abfallentsorgung besonders relevante Frage, unter welchen Voraussetzungen öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger Anschlusspflichtige verpflichten können, ihre Abfallbehälter am Abfuhrtag an einem Sammelplatz bereitzustellen.

 Berlin, 21.07.2025

Das Bundesverwaltungsgericht hat geklärt, dass die Festsetzung einer Belastungsobergrenze in einer bodenschutzrechtlichen Sanierungsanordnung zulässig ist. Schon seit dem Altlastenbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16.02.2000 ist geklärt, dass die Zustandshaftung des Eigentümers für Altlasten auf seinem Grundstück durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz begrenzt ist

 Berlin, 16.07.2025