GGSC
Das Bundesverwaltungsgericht hat geklärt, dass die Festsetzung einer Belastungsobergrenze in einer bodenschutzrechtlichen Sanierungsanordnung zulässig ist. Schon seit dem Altlastenbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16.02.2000 ist geklärt, dass die Zustandshaftung des Eigentümers für Altlasten auf seinem Grundstück durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz begrenzt ist
Während der Corona-Pandemie wurden auf Länderebene zahlreiche Sonderregelungen erlassen, um auch unter Wahrung geltender Kontaktbeschränkungen die Handlungsfähigkeit kommunaler Gremien sicherzustellen.
Auf eine „böse“ Falle bei der Ausgestaltung von Vergabeunterlagen weist die Vergabekammer Nordbayern in einem Beschluss vom 11.11.2024 (RMF-SG21-3194-9-34) hin: Bei falschen Rechtsbehelfsbelehrungen droht in Fällen, in denen gar kein Zugang zur Vergabekammer gegeben ist, die Verpflichtung des Auftraggebers, nach Einleitung eines Nachprüfungsantrags sämtliche Verfahrenskosten übernehmen zu müssen.
Die aktuelle Altkleider-Krise verlangt nach Lösungen. Hierzu hatten wir schon mehrfach berichtet (z.B. zu den Getrenntsammlungspflichten unseren Beitrag vom 03.02.2025 (Rubrik: GGSC/ Kreislaufwirtschaftsrecht), zum Umgang mit Insolvenzen von Altkleider-Unternehmen unseren Beitrag vom 18.11.2024 (Rubrik: GGSC/ Überlassungspflichten) etc.).
Bei der Beschaffung von Abfallsammelfahrzeugen steht der öffentliche Auftraggeber meist vor der Frage, ob er dafür Lose bilden soll. Neben der Bildung von Mengenlosen kommt auch die Aufteilung in Fachlose nach den einzelnen Fahrzeugkomponenten (insbesondere Fahrgestell und Aufbau) in Betracht. Alternativ dazu steht die einheitliche Vergabe von (mehreren) Gesamtfahrzeugen.
Ab 2029 greift für Kläranlagen die Pflicht zur Phosphorrückgewinnung. Nach aktuellem Stand werden voraussichtlich zu wenig Behandlungskapazitäten für die Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm-Monoverbrennungsaschen zur Verfügung stehen. Aktuell werden daher Möglichkeiten zur Zwischenlagerung und insbesondere auch die „temporäre Verwahrung“ der Aschen auf Deponien diskutiert. Deponiebetreiber in Deutschland zeigen sich grundsätzlich offen, doch zahlreiche ungelöste Fragen erschweren die praktische Umsetzung.
Seit Inkrafttreten des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) am 01.06.2022 sind öffentliche Auftraggeber in Vergabeverfahren ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000,00 € sowie Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber ab Erreichen der EU-Schwellenwerte verpflichtet, vor einer Zuschlagserteilung eine Abfrage des Wettbewerbsregisters durchzuführen (§ 6 WRegG).
Der folgende Beitrag gibt Ihnen ein Update zu wichtigen Entscheidungen der Ober-/ Verwaltungsgerichte im Bereich Abfallrecht.
Auftraggeber sind immer wieder damit konfrontiert, dass Bieter ein Angebot zwar fristgemäß abgeben, aber mit einem „Trick“ versuchen, die Bindefrist zu unterlaufen. Z.B. wird ein unvollständiges Angebot gelegt, das Nachforderungen fehlender Unterlagen zur Folge hat. Damit hält es der Bieter in der Hand, diese zu vervollständigen. Unterlässt er es, provoziert er den Ausschluss und kann auf diese Weise wieder von seinem Angebot Abstand nehmen, ohne sich die Bindefrist entgegenhalten zu müssen.
Im Jahr 2022 wurde die „kleine Novelle“ der Bioabfallverordnung (BioAbfV) verabschiedet. Über den Stand der Umsetzung hatten wir regelmäßig berichtet (vgl. z.B. unseren Beitrag vom 15.04.2024, Rubrik: GGSC/ Organisation der Abfallwirtschaft). Heute berichten wir über den neu eingefügten, zum 01.05.2025 in Kraft getretenen § 2a BioAbfV.