GGSC
Ein Bieter hat nach Abschluss des Vergabeverfahrens einen Anspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) auf Zugang zur Begründung der Bewertung seines Angebots. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am 17.12.2025 entschieden (Az.: 10 C 5.24).
Das Verwaltungsgericht Schleswig hat die Zuweisung verschiedener freigegebener Abfälle aus dem Kernkraftwerk Brunsbüttel zu den Deponien der von [GGSC] vertretenen Hansestadt Lübeck und der AVG Johannistal mit Urteil vom 16.12.2025 aufgehoben. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor.
Wenn öffentliche Entsorgungsträger Vereinbarungen mit Systemen abschließen – etwa die Anlage 7 zu PPK-Abfällen – erbringen sie Leistungen gegenüber den Systemen als Betrieb gewerblicher Art (BgA). Für diesen Teil besteht Vorsteuerabzugsberechtigung. Für den hoheitlichen Teil (Erfassung von Nichtverpackungsabfällen) ist ein Vorsteuerabzug hingegen nicht möglich. Dies folgt aus § 2b UStG. Wenn der öffentliche Entsorgungsträger Unternehmen mit Leistungen beauftragt – sei es die Sammlung, die Verwertung oder der Umschlag – und ein Teil kommt dem Betrieb gewerblicher Art zugute und ein anderer Teil dem hoheitlichen Bereich, stellt sich die Frage, wie der Vorsteuerabzug zu erfolgen hat.
Zahlreiche örE lassen Leistungen der Abfallwirtschaft von beauftragten Dritten erbringen. Regelmäßig stellt sich dann die Frage, unter welchen Voraussetzungen die gezahlten Leistungsentgelte in der Abfallgebühr ansatzfähig sind. Besondere Bedeutung gewinnt die Frage bei Beauftragung von Eigen- und Beteiligungsgesellschaften. Ein aktuelles Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 14.05.2025 zu den Potsdamer Wassergebühren lässt interessante Grundsätze zur Auslegung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) Brandenburg erkennen – auch für die Kalkulation von Abfallgebühren.
Der folgende Beitrag gibt Ihnen ein Update zu wichtigen Entscheidungen der Ober-/ Verwaltungsgerichte im Bereich Abfallrecht.
In einer Entscheidung vom 02.10.2025 (RMF-SG21-3194-10-31) hebt die VK Nordbayern hervor, dass Bieter den Anschein eines ungewöhnlich niedrigen Angebots nur entkräften können, wenn sie ihre Kalkulation vollständig, schlüssig und nachvollziehbar offenlegen und diese durch Unterlagen belegbar ist. Verbleibende Zweifel gehen zu Lasten des Bieters.
Seit Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) am 01.08.2023 sind inzwischen mehr zwei Jahre vergangen. Mit ihr wurde erstmals ein bundesweit einheitlicher Rechtsrahmen für den Einsatz mineralischer Ersatzbaustoffe geschaffen. Ziel ist es, die Verwertung dieser Materialien rechtssicher zu gestalten und zugleich hohe Anforderungen an den Boden- und Grundwasserschutz zu gewährleisten. Inzwischen liegen vielfältige Vollzugshinweise, Ländererlasse und Praxiserfahrungen vor – Anlass genug, die bisherigen Entwicklungen und offenen Fragen näher zu beleuchten.
Vor der Einleitung eines Vergabeverfahrens darf der öffentliche Auftraggeber Markterkundungen zur Vorbereitung der Auftragsvergabe und zur Unterrichtung der Unternehmen über seine Auftragsvergabepläne und -anforderungen durchführen.
Öffentliche Auftraggeber sollten bei etwaigen Vorgaben zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns über die aktuelle Anhebung der Werte für den Bundes-Mindestlohn informiert sein: Für die Zeit ab 01.01.2026 steigt der Stundenlohn insoweit von 12,82 € auf 13,90 €. Ab 2027 soll der Wert dann 14,60 € betragen.
Am 19.11.2025 hat das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg in 3 Urteilen die umstrittene Praxis der EU-Kommission gestoppt, die bisher Genehmigungen von Pestizid-Wirkstoffen nach dem Ende ihres Geltungszeitraums routinemäßig verlängert, wenn sich das Verfahren zur Wiederzulassung des Wirkstoffs verzögert.