GGSC - Überlassungspflichten [GGSC]

Am 04.03.2024 erzielten die Ratspräsidentschaft und die Vertreter des Europäischen Parlaments eine vorläufige politische Einigung über einen Vorschlag für eine Verordnung zu Verpackungen und Verpackungsabfällen.

 Berlin, 17.04.2024

Das Getrenntsammlungsgebot für Abfälle aus privaten Haushalten findet sich in § 20 Abs. 2 KrWG und ist an den örE gerichtet. Während es für Bio-, Kunststoff-, Metall-, Papierabfälle, Glas, Sperrmüll und gefährliche Abfälle schon länger gilt, tritt die Verpflichtung zur getrennten Sammlung von Textilabfällen erst zum 1. Januar 2025 in Kraft.

 Berlin, 14.02.2024

Nach der Abstimmungsvereinbarung ist vor der Abstimmungsvereinbarung. Durch ihre begrenzte Laufzeit (in der Regel drei Jahre) stellt sich die Frage der notwendigen Anpassung immer wieder neu. Denn die Erfassungssysteme ändern sich, aber auch die Vorstellungen und Anforderungen von Systembetreibern und örE. Auch vor Überraschungen ist man nicht gefeit. Dies verdeutlichen aktuell Forderungen zweier Systeme, die abweichend von den geschlossenen Abstimmungsvereinbarungen bzw. diesbezüglichen PPK-Vereinbarungen („Anlage 7“) die Herausgabe verlangen.

 Berlin, 24.01.2024

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 14.09.2023 (Az.: 12 ZB 23.1587) den Antrag auf Zulassung der Berufung eines Systems gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München vom 25.05.2023 (Az.: M 17 K 21.1509, vgl. unser Beitrag vom 30.08.2023, Rubrik: GGSC/ Überlassungspflichten) abgelehnt. Damit erledigte sich auch der Antrag des Systems auf Anordnung der Fortdauer der aufschiebenden Wirkung.

 Berlin, 25.09.2023

Die Umstellung der LVP-Sammlung von einem Bringsystem auf Wertstoffhöfen auf ein Holsystem mittels gelber Tonne darf der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger den Systemen per Rahmenvorgabe vorschreiben. Das hat das Verwaltungsgericht München am 25.05.2023 entschieden und die Klage eines Systems abgewiesen (Az.: M 17 K 21.1509, vgl. auch unser Kurzbericht vom 19.06.2023 in der Rubrik GGSC/ Überlassungspflichten). 

 Berlin, 30.08.2023

Das Verwaltungsgericht München hat am 25.05.2023 die Klage eines Systems gegen eine Rahmenvorgabe abgewiesen (Az.: M 17 K 21.1509).

 Berlin, 19.06.2023

Vielerorts geht die Auseinandersetzung mit den Systemen um die Konditionen der Abstimmung und der Mitbenutzung kommunaler PPK-Erfassungssysteme weiter. In der Beratungspraxis führt [GGSC] bundesweit auch weiterhin viele Verhandlungen für Kommunen mit Systemen. Dabei fällt auf, dass gerade Kommunen, die bislang nicht vertreten wurden, immer wieder mit gleichen Argumenten von Systemen zu nachteiligen Kompromissen gedrängt werden sollen. Wir wollen daher eine kleine Sammlung der „Klassiker“ der Systeme preisgeben, bei deren Vorbringen Sie aufhorchen sollten:

 Berlin, 15.05.2023

Der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger darf den Systemen die Ausweitung der LVP-Sammlung mittels gelber Tonne per Rahmenvorgabe vorschreiben. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße am 09.02.2023 entschieden und die Klagen zweier Systeme als unbegründet abgewiesen (Az.: 4 K 421/22.NW, Az.: 4 K 354/22.NW).

 Berlin, 03.04.2023

Gerade Abfälle aus Krankenhäusern werfen immer wieder Fragen der Überlassungspflicht auf. Diese besteht für Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen allein bei Beseitigungsabfällen. Folglich ist für die Gerichte zu klären, ob es sich bei den Abfällen um solche zur Verwertung oder aber zur Beseitigung handelt. Dies illustriert ein Fall, der vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zu entscheiden war (Beschl. v. 12.08.2021, Az.: 12 ZB 20.1855 u.a.).

 Berlin, 22.03.2023

Unterliegen gewerbliche Restabfälle der Überlassungspflicht? Zyniker sagen, zur Beantwortung der Frage müsse man nur den Wirtschaftsteil der Zeitung aufschlagen: „waste follows money“. Die juristische Antwort findet sich in § 17 Abs. 1 KrWG und § 7 GewAbfV – und in der hierzu ergehenden Rechtsprechung. Jüngst hat sich das VG Trier im Rahmen einer gebührenrechtlichen Auseinandersetzung hierzu geäußert (Urteil v. 12.09.2022, Az.: 9 K 641/22.TR).

 Berlin, 20.03.2023

Das Verwaltungsgericht Neustadt (Weinstraße) hat die Klagen der Systeme gegen eine Rahmenvorgabe abgewiesen und geklärt, dass der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger die Umstellung von Sack auf Tonne per Rahmenvorgabe von den Systemen fordern und dabei einen Sammelrhythmus vorgeben kann (Urt. v. 09.02.2023, Az.: 4 K 421/22.NW, 4 K 354/22.NW).

 Berlin, 13.02.2023

In mehreren Bundesländern griffen die Systeme die von den zuständigen Landesbehörden festgesetzten Sicherheitsleistungen nach dem Verpackungsgesetz gerichtlich an. Bereits in den Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes unterlagen die Systeme in der Mehrheit der Bundesländer in zweiter Instanz. Nun haben das Verwaltungsgericht Stuttgart und das Verwaltungsgericht Mainz als erste Gerichte in der Hauptsache die Rechtmäßigkeit der Sicherheitsleistungen bestätigt.

 Berlin, 01.02.2023

Zwei jüngere verwaltungsgerichtliche Entscheidungen zum Thema Sondernutzungserlaubnis für Alttextilcontainer zeigen, dass Städte und Gemeinden gut beraten sind, sich frühzeitig und konzeptionell mit der Standplatzvergabe für Abfallcontainer zu befassen (VG Stuttgart, Urt. v. 09.06.2022, Az.: 8 K 1379/20; VG Augsburg Urt. v. 26.10.2022, Az.: Au 6 K 20.205).

 Berlin, 16.01.2023

Das VG Stuttgart hat am 08.12.2022 drei Klagen der Systeme gegen die Erhebung einer Sicherheitsleistung nach dem Verpackungsgesetz abgewiesen. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hatte, wie mehrere andere Landesbehörden, Sicherheitsleistungen nach § 18 Abs. 4 VerpackG festgesetzt. Einige Systeme haben diese Bescheide beklagt und sind vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart erfolglos geblieben. Die [GGSC]-Rechtsanwält:innen Viezens und Oswalt haben das Ministerium vertreten.

 Berlin, 14.12.2022

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat mit Urteil vom 28.09.2022 (Az.: 15 A 3633/19) die Rechtswidrigkeit einer Rahmenvorgabe festgestellt, die ein Mischsystem aus Sack und Tonne vorsah und bei welcher die Grundstückseigentümer die Wahl hatten, ob mittels Sack oder Tonne gesammelt wird.

 Berlin, 05.12.2022

Wir hatten in unserem Beitrag vom 15.08.2022 (Rubrik: GGSC/ Überlassungspflichten) einen ersten Kurzbericht über die Entscheidung des VG Gießen vom 09.08.2022 (Az.: 6 K 2794/21.GI) vorgelegt und über die mündliche Verhandlung berichtet. Das VG Gießen hat entschieden, dass die Abstimmungsvereinbarung auch für diejenigen Systeme verbindlich ist, die mit einer 2/3-Mehrheit von den anderen Systemen überstimmt worden sind. Es sind daher alle Systeme verpflichtet, die vereinbarten Mitbenutzungsentgelte zu zahlen. Inzwischen liegen die Urteilsgründe vor.

 Berlin, 19.09.2022

Es kommt vor, dass zwischen Vertragsparteien eine Forderung der Höhe nach im Streit steht. Beispielsweise bestreiten Systembetreiber gegenüber örE, bestimmte Teilbeträge der Mitbenutzungsentgelte oder Verwertungskosten zu schulden, für die eine Zahlungsverpflichtung aus Anlage7 der Abstimmungsvereinbarung besteht. Das ist z.B. dann der Fall, wenn der örE Entgeltanpassungen für Leistungen der PPK-Erfassung fordert, die die Systembetreiber nicht akzeptieren wollen. Mitunter wird dann vom Systembetreiber die Begleichung der Gesamtforderung – und nicht nur des streitigen Teilbetrags – verweigert. Wie ist in einer solchen Situation vorzugehen?

 Berlin, 14.09.2022

Die Abstimmungsvereinbarung ist auch für diejenigen Systeme verbindlich, die mit einer 2/3-Mehrheit von den anderen Systemen überstimmt worden sind. Alle Systeme sind daher verpflichtet, die vereinbarten Mitbenutzungsentgelte zu zahlen. Das hat das VG Gießen am 09.08.2022 (Az.: 6 K 2794/21.GI) entschieden.

 Berlin, 15.08.2022

Allzu bekannt ist der Streit zwischen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) und Systemen um die Beteiligung an den Erfassungskosten für PPK-Verkaufsverpackungen (PPK-Mitbenutzungsentgelte). Das Gesetz sieht eine Kostenregelung im Rahmen einer Abstimmungsvereinbarung vor. Was ist aber, wenn keine Abstimmungsvereinbarung existiert und der örE für die Systeme PPK-Verpackungen dennoch mitsammelt? Das OLG Köln stellte jüngst klar, dass der örE in dieser Konstellation einen Anspruch auf Kostenerstattung gegenüber den Systemen hat (Urt. v. 10.03.2022, Az.: 15 U 83/21). Bei der konkreten Erstattungshöhe wird es jedoch kompliziert. Im konkreten Fall verneinte das OLG – anders als die Vorinstanz – die Abrechnung des örE nach dem sog. Volumenfaktor. 

 Berlin, 18.05.2022

Aktuell verhandeln wir Neuauflagen der Anlage 7 zur Mitbenutzung der kommunalen PPK-Sammelstrukturen. Das ist ein zähes Geschäft, denn die Systeme versuchen weiterhin sich den „Zugriff“ auf die hohen Papiererlöse zu erhalten, ohne auf der anderen Seite einen angemessenen Volumenfaktor akzeptieren zu wollen. Umgekehrt bleibt es natürlich eine Option, den Verzicht auf die angemessene Berücksichtigung des PPK-Volumens bei der Entgeltbemessung durch einen Verzicht auf die Erlösauskehr und die körperliche Herausgabe zu kompensieren.

 Berlin, 04.05.2022

Manchmal gibt es viel Aufregung bei vergleichsweise unwichtigen Angelegenheiten und umgekehrt eine eher unverständliche Ruhe bei stark störenden Sachverhalten. Das umschreibt die aktuelle Situation bei der Verhandlung der PPK-Mitentsorgungsentgelte. 

 Berlin, 02.03.2022