Update zu wichtigen abfallrechtlichen Entscheidungen

Der folgende Beitrag gibt Ihnen ein Update zu wichtigen Entscheidungen der Ober-/ Verwaltungsgerichte im Bereich Abfallrecht.


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Kostenerstattung bei Ersatzvornahme

Die Klage gegen die Auferlegung der Kosten bei einer Ersatzvornahme für die Entsorgung von fünf Altfahrzeugen und 3,5 Tonnen Abfall in Höhe von gut 5.000 € hatte keinen Erfolg (VG Augsburg, Urt. v. 20.11.2023, Az.: Au 9 K 23.1235).

Stilllegungs- und Beseitungsanordnung vor Gericht

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat sich jüngst mit einer immissionsschutzrechtlichen Stilllegungs- und Beseitigungsanordnung für eine formell illegale Abfallbehandlungsanlage auseinandergesetzt (Beschl. v. 30.08.2023, Az.: 9 B 1698/22).

Gemeinde gegen Deponie

Eine niedersächsische Gemeinde hat sich ohne Erfolg im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung und zum Betrieb einer Deponie gewendet (OVG Lüneburg, Beschl. v. 14.12.2023, Az.: 7 MS 49/22).

Untersagung und Räumungsverfügung

Die Untersagung, Abfälle auf einem Grundstück zwischenzulagern oder zu lagern, enthält bei einer dem Normzweck entsprechenden Auslegung auch eine Räumungsverfügung, hat das OVG NRW mit Beschluss vom 31.10.2023 (Az.: 8 B 676/23) entschieden.

Informationsübermittlung bei Abfallverbringung

Das VG Schwerin hatte zu den Grenzen der Anordnung von Informationsübermittlungen bei der grenzüberschreitenden Abfallverbringung zu entscheiden (Beschl. v. 22.09.2023, Az.: 2 B 1410/22 SN).

Behörden und kommunalen Unternehmen übersenden wir auf Nachfrage gerne die angeführten Entscheidungen.

Gaßner, Groth, Siederer & Coll. [GGSC]