Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.
Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten
E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen
Der folgende Beitrag gibt Ihnen ein Update zu wichtigen Entscheidungen der Ober-/ Verwaltungsgerichte im Bereich Abfallrecht.
Kostenerstattung bei Ersatzvornahme
Die Klage gegen die Auferlegung der Kosten bei einer Ersatzvornahme für die Entsorgung von fünf Altfahrzeugen und 3,5 Tonnen Abfall in Höhe von gut 5.000 € hatte keinen Erfolg (VG Augsburg, Urt. v. 20.11.2023, Az.: Au 9 K 23.1235).
Stilllegungs- und Beseitungsanordnung vor Gericht
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat sich jüngst mit einer immissionsschutzrechtlichen Stilllegungs- und Beseitigungsanordnung für eine formell illegale Abfallbehandlungsanlage auseinandergesetzt (Beschl. v. 30.08.2023, Az.: 9 B 1698/22).
Gemeinde gegen Deponie
Eine niedersächsische Gemeinde hat sich ohne Erfolg im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung und zum Betrieb einer Deponie gewendet (OVG Lüneburg, Beschl. v. 14.12.2023, Az.: 7 MS 49/22).
Untersagung und Räumungsverfügung
Die Untersagung, Abfälle auf einem Grundstück zwischenzulagern oder zu lagern, enthält bei einer dem Normzweck entsprechenden Auslegung auch eine Räumungsverfügung, hat das OVG NRW mit Beschluss vom 31.10.2023 (Az.: 8 B 676/23) entschieden.
Informationsübermittlung bei Abfallverbringung
Das VG Schwerin hatte zu den Grenzen der Anordnung von Informationsübermittlungen bei der grenzüberschreitenden Abfallverbringung zu entscheiden (Beschl. v. 22.09.2023, Az.: 2 B 1410/22 SN).
Behörden und kommunalen Unternehmen übersenden wir auf Nachfrage gerne die angeführten Entscheidungen.