Abfallentsorgung und EU-Behilfenrecht
Der Beschluss der EU-Kommission in Sachen Zweckverband Tierkörperbeseitigung sowie das hierzu ergangene Urteil des EuG haben die Bedeutung des EU-Beihilfenrechts für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben verdeutlicht
Im Ergebnis waren die EU-Kommission und das EuG der Auffassung, dass die Gewährung der Umlagen an den Zweckverband Tierkörperbeseitigung Beihilfen darstellten, da sie eine Begünstigung bewirkten. Sie wurden zudem nicht als genehmigungsfähig erachtet, da mit dem Binnenmarkt unvereinbar. Das EuG (Urteil vom 16.07.2014) hatte den Beschluss der Kommission (vom 25.04.2012) insoweit bestätigt.
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