Gesetzesnovelle
ElektroG verabschiedet
Nachdem der Bundestag am 2.7.2015 die Neufassung des ElektroG verabschiedet hatte,stimmte der Bundesrat am 10.7.2015 zu. Damit sind nun die zentralen Verfahrensschritte geschafft.
Gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf des BMUB hat der Bundestag verschiedene Änderungen beschlossen. Für die Umsetzung durch die örE relevant ist dabei u.a. eine Änderung im Falle des Optierens:
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