Glyphosat-Genehmigung: [GGSC] leitet Überprüfung bei der EU-Kommission ein

Für die Aurelia Stiftung und die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) hat [GGSC] die Überprüfung der Glyphosat-Genehmigung bei der EU-Kommission beantragt. Diese hat im November 2023 die Genehmigung des umstrittenen Glyphosat-Wirkstoffs für weitere 10 Jahre erneuert.


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Gründe für die Überprüfung

Die beiden Vereinigungen gehen auf Grundlage der EU-Aarhus-Verordnung (Nr. 1367/2006) gegen die Glyphosat-Genehmigung vor. Nach der Überprüfung durch die Kommission können die Unionsgerichte (EuG und EuGH in Luxemburg) angerufen werden, um die Rechtmäßigkeit der Glyphosat-Genehmigung zu überprüfen.

Aus Sicht der Aurelia Stiftung und der DUH verstößt die Erneuerung der Glyphosat-Genehmigung gegen das EU-Recht. Der nun von [GGSC] eingereichte Überprüfungsantrag stützt sich auf folgende Gründe:

Die auf EU-Ebene vorgeschriebene Risikoprüfung für den Wirkstoff Glyphosat wurde nicht vollständig durchgeführt. Indirekte Auswirkungen von Glyphosat auf die Biodiversität, auf Bienen und auf andere Insekten, auf aquatische Organismen sowie die Ausbreitung über die Luft konnten nur teilweise geprüft werden. Diese Lücken in der Risikoprüfung beruhen vor allem auf fehlenden Leitlinien für die Bewertung der betreffenden Risiken (z.B. für die Biodiversität); außerdem bestehen nach wie vor erhebliche Datenlücken.

Die Kommission durfte nach Auffassung von [GGSC] die Genehmigung angesichts dieser ungeklärten Risiken nicht erneuern. Es ist auch unzulässig, die unbewältigten Aufgaben der Risikobewertung auf die Mitgliedstaaten abzuwälzen. Diese sind mit der Aufgabe überfordert, im Rahmen der einzelnen Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel-Produkte diese Risiken abschließend zu prüfen.

Die Erneuerung der Genehmigung für Glyphosat schließt im Übrigen nicht an eine unionsrechtskonforme Bestandsgenehmigung an. Glyphosat verfügte bis zum 15.12.2023 lediglich über eine verfahrenstechnische Genehmigungsverlängerung (nach Art. 17 VO 1107/2009), die ihrerseits unionsrechtswidrig war. Wegen dieser Genehmigungsverlängerung läuft bereits seit Januar 2023 ein weiteres EU-Verfahren, das [GGSC] für die Aurelia Stiftung eingeleitet hat. Das Verfahren ist beim Europäischen Gericht (EuG) anhängig (Rechtssache T-565/23).

Link zur Homepage: www.ggsc.de 

Gaßner, Groth, Siederer & Coll. [GGSC]