Interkommunale Zusammenarbeit

Verwertung von Bioabfall

[GGSC] hat für das Baden-Württembergische Umweltministerium ein Gutachten zur interkommunalen Zusammenarbeit bei der Verwertung Bioabfall angefertigt. Der Umweltminister Franz Untersteller hat dieses Gutachten nunmehr am Donnerstag den 26.02.2015 in Stuttgart vorgestellt.


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Hintergrund für die Erstellung des Gutachtens sind auch die bundesrechtlichen Vorgaben im Kreislaufwirtschaftsgesetz, nach denen Bioabfälle seit dem 01. Januar 2015 separat gesammelt und hochwertig verwertet werden müssen. Das Gutachten dient der Unterstützung der zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bei der Vorbereitung ihrer Zusammenarbeit.

[GGSC] hat gemeinsam mit dem Umweltministerium verschiedene Modelle entwickelt, die sich für die Zusammenarbeit bei der Verwertung von Bioabfall eignen. Es werden sowohl marktorientierte als auch rein kommunale Lösungen untersucht. Betrachtet werden Gestaltungsmöglichkeiten mit und ohne Beteiligung der beauftragenden Kommune an einer Anlage zur Verwertung von Bioabfällen. Soweit eine Beteiligung an einer Anlage erfolgt, wird weiter zwischen rein kommunalen und PPP-Modellen differenziert.

[GGSC] hat die rechtlichen Rahmenbedingungen untersucht und ist dazu insbesondere auf das Vergaberecht, das Kartellrecht, das Kommunalrecht, das Steuerrecht sowie das Gebühren- und Preisrecht eingegangen. Als Ergebnis der Untersuchung konnte [GGSC] festhalten, dass alle vorgestellten Modelle umsetzbar sind, allerdings unterschiedliche Risiken aufweisen. Als Hilfestellung für die Entscheidungsträger hat [GGSC] Leitfragen formuliert.

Die Thematik der interkommunalen Kooperation stellt sich nicht nur bei der Bioabfallverwertung. Auch etwa die Beschaffung von Deponieraum und andere Themen aus der kommunalen Abfallwirtschaft eignen sich für eine Zusammenarbeit. Einzelaspekte der in dem Gutachten untersuchten rechtlichen Rahmenbedingungen können daher auch auf andere Praxisthemen nach einer Einzelfallprüfung übertragen werden. Neben den im Gutachten vorgestellten Modellen der interkommunalen Zusammenarbeit können für andere Themengebiete jedoch auch andere Formen der Zusammenarbeit Vorzüge haben, deren rechtliche Umsetzbarkeit anhand der konkreten Fallgestaltung zu prüfen ist.

Sie finden das Gutachten nebst Pressemitteilung auf den Seiten des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

http://um.baden-wuerttemberg.de/de/presse-service/presse/pressemitteilung/pid/ministerium-veroeffentlicht-gutachten-zur-interkommunalen-zusammenarbeit-bei-der-verwertung-von-bioa/ 

Gaßner, Groth, Siederer & Coll