Update zu wichtigen abfallrechtlichen Entscheidungen

Der vorliegende Beitrag enthält ein Update zu wichtigen abfallrechtlichen Entscheidungen in Kurzfassung. Hervorzuheben sind die Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes München vom 25.05.2023 zur Umstellung der LVP-Sammlung von einem Bringsystem auf Wertstoffhöfen auf ein Holsystem mittels gelber Tonne sowie des Bundesverwaltungsgerichtes vom 24.05.2023 zu kommunalen Verpackungssteuern.


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Rahmenvorgabe zu LVP-Sammlung

Die Umstellung der LVP-Sammlung von einem Bringsystem auf Wertstoffhöfen auf ein Holsystem mittels gelber Tonne darf der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger den Systemen per Rahmenvorgabe vorschreiben. Das hat das Verwaltungsgericht München am 25.05.2023 entschieden und die Klage eines Systems abgewiesen (Az.: M 17 K 21.1509). In unserem Beitrag vom 19.06.2023 (Rubrik: GGSC/ Überlassungspflichten) haben wir die Entscheidung ausführlich besprochen.

Kommunale Verpackungssteuer

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 24.05.2023 die kommunale Abfallwirtschaft und Stadtsauberkeit gestärkt, indem es die sog. Tübinger Verpackungssteuer im Wesentlichen für rechtmäßig erklärt hat (Az.: BVerwG 9 CN 1.22). Eine ausführliche Auseinandersetzung mit diesem Urteil und der Thematik finden Sie in unserem Beitrag vom 12.07.2023 (Rubrik: GGSC/ Organisation der Abfallwirtschaft).

Kosten der Stilllegung und Nachsorge

Wenn die Zuführung zu Rücklagen oder Rückstellungen rechtswidrig unterlassen wird, dürfen später anfallende Kosten der Stilllegung und der Nachsorge nicht mehr in die Gebührenkalkulation eingestellt werden, selbst wenn diese Kosten tatsächlich entstanden sind. Dies hat der VGH Mannheim mit Urteil vom 27.04.2023 (Az.: 2 S 1/22) zur Frage der Gebührenfähigkeit von bei der Stilllegung bzw. Nachsorge einer Deponie anfallenden Kosten entschieden. Ausführlich zu der Thematik siehe unser Beitrag vom 07.08.2023 (Rubrik: GGSC/ Kommunalabgabenrecht).

Fehlerhafte Eigenerklärung

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat sich in seinem Beschluss vom 26.05.2023 (Az.: Verg 2/23) mit der Würdigung einer objektiv fehlerhaften Eigenerklärung, die ein Bieter im Rahmen einer Abfall-Ausschreibung abgegeben hatte, und den Voraussetzungen eines Ausschlusses des betr. Angebotes befasst, wenn der Bieter infolge der fehlerhaften Eigenerklärung seine Eignung nicht nachweisen kann.

Vermischung von Abfällen

Da Besonderheiten der Vermischung von Abfällen bei der Zuordnung zum Bescheid-Adressaten nicht beachtet worden waren, hat das VG München die Anordnung auf Beseitigung von mineralischen Abfällen auf einem Grundstück aufgehoben (Urt. v. 30.03.2023, Az.: M 17 K 18.1564).

Abfallende bei Bauschutt

Das VG Gelsenkirchen hat sich im Rahmen eines Eilverfahrens mit der Frage des Abfallendes in Bezug auf Bauschutt befasst (Beschl. v. 20.03.2023, Az.: 8 L 1438/22). In einem unserer nächsten Beiträge werden wir Sie ausführlich hierzu informieren.

Rückforderung von Fördermitteln

Kommt es zur Rückforderung von Fördermitteln, können Haftungsansprüche gegenüber Planern bzw. beratenden Ingenieuren infrage kommen. Gleichzeitig kann aber ein „Mitverschulden" des Fördermittelempfängers zu verzeichnen sein. Darauf weist das OLG Naumburg in einem Urteil vom 16.12.2022 (Az.: 7 U 40/22 Kart) hin. Eine ausführliche Auseinandersetzung mit dieser Entscheidung finden Sie in unserem Beitrag vom 31.07.2023 (Rubrik: GGSC/ Vergaberecht).

Behörden und kommunalen Unternehmen übersenden wir auf Nachfrage gerne die angeführten Entscheidungen.

Link zur Homepage: www.ggsc.de 

Gaßner, Groth, Siederer & Coll. [GGSC]