Kostenersatz für die Beräumung und Verwahrung illegaler Altkleidercontainer
Das illegale Aufstellen von Altkleider-Containern ärgert nicht nur örE, sondern auch private Grundstückseigentümer, wie z.B. kommunale Wohnungsunternehmen mit frei zugänglichen Grundstücken. Diesen stehen allein zivilrechtliche Regelungen zur Beräumung und Kostenerstattung zur Verfügung, die durch Bundesrecht geregelt sind. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu privat abgeschleppten KFZ schafft nunmehr Klarheit auch für die Beräumung und Verwahrung von Altkleidercontainern, die ohne Zustimmung auf privaten Grundstücken aufgestellt worden sind.
Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.
Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen