Bayerischer VGH entscheidet Streit um Rahmenvorgabe endgültig zugunsten des örE

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 14.09.2023 (Az.: 12 ZB 23.1587) den Antrag auf Zulassung der Berufung eines Systems gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München vom 25.05.2023 (Az.: M 17 K 21.1509, vgl. unser Beitrag vom 30.08.2023, Rubrik: GGSC/ Überlassungspflichten) abgelehnt. Damit erledigte sich auch der Antrag des Systems auf Anordnung der Fortdauer der aufschiebenden Wirkung.


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Keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung

Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen a. d. Ilm (AWP) hatte den Systemen die Einführung der Tonnensammlung im Holsystem im 14-täglichen Entsorgungsrhythmus vorgegeben. Die Erfassung von LVP erfolgte bisher über die Wertstoffhöfe des AWP. Der AWP beabsichtigte, die LVP-Erfassung auf ein Holsystem mittels Tonnen umzustellen, um eine möglichst effektive und umweltverträgliche Erfassung der LVP-Abfälle aus privaten Haushaltungen sicherzustellen. Eine einvernehmliche Umsetzung scheiterte, weshalb der AWP eine Rahmenvorgabe erließ.

Nach dem VGH unterliege die angefochtene Entscheidung keinen ernstlichen Zweifeln hinsichtlich ihrer Richtigkeit. Das Verwaltungsgericht München sei zutreffend davon ausgegangen, dass der streitgegenständliche Bescheid vom 12.03.2021 rechtmäßig und das System nicht in seinen Rechten verletzt sei. Der VGH positioniert sich dabei erfrischend klar zugunsten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

[GGSC]-Anwält:innen Linus Viezens und Ida Oswalt kommentieren die Entscheidung:

„Es ist sehr positiv, dass der Bayerische VGH die Intention des Gesetzgebers zur Einführung der Rahmenvorgabe so deutlich herausstellt: Die Rahmenvorgabe sei ,sehr wohl ein Instrument, welches dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger einseitige Anordnungen ermöglicht‘. Der örE könne, bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen‚ ,eine Angleichung der Sammlungsmodalitäten der LVP-Sammlung an die bestehenden kommunalen Sammlungsstrukturen und das allgemeine Entsorgungskonzept der Kommune verlangen, um ein optimales Sich-Einfügen in die kommunalen Strukturen zu gewährleisten‘.“

Der zweieinhalb Jahre dauernde Rechtsstreit um die Rechtmäßigkeit der Rahmenvorgabe ist nun beendet. Im Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm kommt die gelbe Tonne!

Link zur Homepage: www.ggsc.de 

Gaßner, Groth, Siederer & Coll. [GGSC]