Nachhaltige Beschaffung der öffentlichen Hand fördern!
„Die von der Bundesregierung geplante Reform des Vergaberechts sollte dazu genutzt werden, Umweltkriterien im Vergabeverfahren auch in der praktischen Umsetzung zu fördern.“ [GGSC]-Partner und Fachanwalt für Vergaberecht Jens Kröcher wirbt hierfür in einem Interview mit dem Bundesverband nachhaltige Wirtschaft e.V. (BNW) und ergänzt: „Verzichtet werden sollte hingegen auf ‘Pro-Forma-Eigenerklärungen‘, deren Inhalte weder im Vergabeverfahren, geschweige denn im Vertragsvollzug überprüft werden können.“
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